aktienlust kompakt - Ihr persönlicher Guide für Aktien und Lifestyle


Ausgabe vom 02. Mai 2018



  • aktienlust regt sich auf 
     
  • Das ändert sich mit der neuen Datenschutz-Verordnung


aktienlust regt sich auf

 

Jürgen Schmitt

(Herausgeber)


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Liebe Leserinnen, liebe Leser,

auf aktienlust.tv geht jetzt ein neuer Kanal „auf Sendung“, der sich „aktienlust regt sich auf“ nennen wird. Denn bei aller Lust auf Aktien gibt es natürlich auch viele Themen, die uns sonst eigentlich überwiegend gut aufgelegte Protagonisten der aktienlust auch mächtig aufregen. Dabei gibt es natürlich viele Themen, die der Lust auf Aktien, der Freude am Investieren im Weg stehen, aber selbstverständlich auch politische Themen. Im Grunde genommen hat die Börse ja mit fast allem zu tun, was uns Menschen bewegt, vom Freizeitverhalten über unseren Konsum bis hin zu dem, was wir Tag für Tag essen und trinken.

Selbstverständlich werden wir aber auch Unternehmen kritisch beäugen und auch hier den mahnenden Finger heben, wenn uns das eine oder andere nicht gefällt. Auch dafür wird unser neuer Kanal herhalten müssen. Schließlich macht die Lust auf Aktien langfristig auch nur dann Spaß, wenn die Unternehmen, in die wir investieren, ihren Erfolg nicht auf Kosten anderer Menschen oder der Umwelt erreichen.

Das regt uns auf…

Es macht aber auch keinen Spaß, wenn die Behörden uns Unternehmer mit einer regelrechten Regulierungswut überziehen und somit in manchen Bereichen fast schon an den Rand der Handlungsunfähigkeit bringen. So ist es ja gut und schön, wenn man auch hierzulande erkannt hat, dass Datensicherheit ein wichtiges Gut ist.

Den Malermeister Müller oder das Busunternehmen Meier aber mit Datenschutzrichtlinien, die kaum jemand versteht, in Bedrängnis zu bringen, geht mal wieder viel zu weit. Zumal ich jetzt schon die ganzen „Abmahnvereine“ jubeln höre, denen sich so ein neues gigantisches Geschäft eröffnet. Doch schauen Sie sich einfach mein Video zu unserem neuen Kanal an. Vielleicht regen dann auch Sie sich etwas auf – gemeinsam mit mir natürlich.


Herzlichst,

Ihr


(Herausgeber)



Jürgen Schmitt: Das regt uns auf!






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Das ändert sich mit der neuen Datenschutz-Verordnung


Martina Bisdorf

(Redaktion aktienlust kompakt)



Liebe aktienlust-Anhänger,

ich hoffe, Sie haben alle eine schöne Mai-Tour hinter sich und können sich heute ganz entspannt wieder auf nüchterne Zahlen und Fakten einlassen. Sicher haben Sie alle es gehört oder gelesen: Ab diesem Monat treten gleich mehrere Gesetze und Neuregelungen im Bezug auf die Datensicherheit in Kraft.

Wenn ich auch einer Meinung bin mit meinem Kollegen Jürgen Schmitt, der im oben stehenden Text geäußert hat, dass „Überregulierungen“ kontraproduktiv sind, so sind in unserer bereits „gläsernen Welt“ einige Maßnahmen doch sinnvoll, letztendlich zu unserem eigenen Schutz. Im Folgenden will ich Ihnen kurz und kompakt darstellen, was sich alles ändern wird:

Das ändert sich ab Mai in Deutschland und der EU
(Quelle dpa)


Die neue Datenschutzgrundverordnung tritt in Kraft - mit Folgen für uns alle. Was sicher viele von uns betrifft: Die Fluggastdaten-Speicherung wird Realität. Fünf Jahre lang speichert das BKA künftig bis zu 20 Datensätze von Passagieren, die ins Ausland fliegen. Grundsätzlich kann man sagen, dass Verbraucher mehr Rechte bekommen und besser geschützt werden, was wiederum für die Unternehmen mehr Aufwand in puncto Sicherheit bedeutet.

Ab dem 25. Mai 2018 gelten in der Europäischen Union in Form der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) neue Regeln für den Datenschutz. Unternehmen und Behörden müssen bei ihren Anwendungen von nun an Datenschutz mitbedenken und die Grundeinstellungen der Dienste datenschutzfreundlich gestalten. Wenn sich bei neuen Anwendungen Risiken für die Datensicherheit abzeichnen, müssen die Firmen den zuständigen Datenschutzbeauftragten informieren. Dieser kann die Datenverarbeitung sogar komplett untersagen.

Unternehmen müssen mehr in den Datenschutz investieren

Außerdem müssen Unternehmen den regelungskonformen Umgang mit den Daten dokumentieren und im Zweifelsfall vor Gericht nachweisen können. Verstoßen sie gegen Datenschutzvorschriften, kann es künftig teuer werden: Die Geldbußen können bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes betragen.

Im folgenden Video von Jürgen Schmitt wird am Beispiel von Facebook klar, wie es sich auswirkt, wenn gerade Soziale Medien den Datenschutz vernachlässigen und dass es in Zukunft notwendig ist, große Summen in den Datenschutz zu investieren, um das Image zu erhalten und konkurrenzfähig zu bleiben. So muss und wird das weltweit größte soziale Netzwerk einen beträchtlichen Teil seines Cash-Volumens von satten 44 Mrd. Dollar hierfür nutzen müssen, allein schon um den jüngsten Datenskandal aufzuarbeiten.



Facebook: Künftig muss mehr in den Datenschutz investiert werden! 

Junge Menschen interessieren sich für die Börse und wollen mehr darüber erfahren, wie es sich mit Aktien, Dividenden etc. verhält. Darum hatten wir bei aktien
lust tv. Letzte Woche Besuch von vier Fuldaer Schülerinnen und Schülern, die im Rahmen des „Boy´s and Girl´s Days“ bei uns reingeschnuppert haben. Was liegt da näher, als mit ihnen über die aktuellen Zahlen von Facebook zu reden, die am 25. April nachbörslich gemeldet wurden. Schließlich nutzen auch die Schüler schon die Sozialen Netzwerke, zu denen auch die bekannten Tochtergesellschaften Instagram und WhatsApp gehören. Die Zahl der Nutzer ist inzwischen auf 2,2 Mrd. Menschen weltweit gestiegen. Es gibt kein Unternehmen auf der Welt, das mehr „Kunden“ hat als Facebook. Mehr über die starken Zahlen, die Perspektiven und Jürgen Schmitts Gäste am Boy´s- and Girl´s-Day erfahren Sie hier:











Mit diesen Informationen wünsche ich Ihnen einen schönen Tag.

Herzliche Grüße

Ihre

Martina Bisdorf
(Redaktion aktienlust kompakt) 

                  

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