Börse, Wirtschaft, Lifestyle - Was Anleger & Börsenprofis bewegt
Ausgabe vom 09. Januar 2018
- Neues Investmentsteuer-Reformgesetz gilt – Das sollten Sie wissen!
- Kryptowährungen im freien Fall?
- Zitat der Woche

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Neues Investmentsteuer-Reformgesetz gilt – Das sollten Sie wissen!
von Martina Bisdorf
(Chefredakteurin BÖRSEN-SPIEGELdaily)
Redaktion BÖRSEN-SPIEGEL Like Follow
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
nachdem mehrere Leser den Wunsch geäußert haben, Näheres zum neuen Investmentsteuer-Reformgesetz zu erfahren, das ab 01. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist, will ich heute gerne diesem Anliegen nachkommen. Gemeinsam mit dem Steuerexperten unserer Redaktion haben wir die wichtigsten Informationen für Sie als Anleger im Folgenden zusammengestellt.
Neues Investmentsteuer-Reformgesetz ab 01. Januar 2018 in Kraft
Zunächst einmal der Grund für die Gesetzesänderung bei Fonds-Investments: Die Verfahrensweise ändert sich, weil der Gesetzgeber die Gleichbehandlung der Besteuerung von ausländischen Fonds gegenüber deutschen sicherstellen will. Denn die bisherige Versteuerung war nicht mit dem Europarecht konform. Bisher waren inländische Erträge aus inländischen Fonds innerhalb des Fonds steuerfrei. Erst der Anleger hat die Gewinne versteuert.
So werden Steuererhöhungen vermieden
Ab jetzt werden bestimmte Gewinne bereits im Fonds versteuert. Um aber Steuererhöhungen zu vermeiden, gibt es nun Teilfreistellungen auf der Anlegerseite, die dann einen Teil der Gewinne für den Anleger steuerfrei lassen. Die Steuer auf Investmentfonds wird ab diesem Jahr von der Depotbank berechnet und auch direkt an das entsprechende Finanzamt abgeführt.
Außerdem sind die Ausschüttungen von Fonds jetzt in voller Höhe steuerpflichtig. Somit werden keine Unterteilungen mehr in „steuerfrei“ oder „steuerpflichtig“ gemacht. Die Fondsbesteuerung wird künftig auf den Zahlungsstrom umgestellt. Diesen Vorgang bezeichnet man als „Cashflow-Besteuerung“. Wird bei einem Fonds keine oder eine geringe Ausschüttung gezahlt, entsteht in Zukunft eine Vorabpauschale, die nach einem bestimmten Rechnungsschlüssel berechnet wird.
Bestandsschutz wird verändert
Außerdem wird ab diesem Jahr der Bestandsschutz geändert. Hier galt bisher der Sachverhalt, dass die Gewinne von Altfonds (Kauf vor 2009) steuerfrei waren. Ab 2018 sind diese nun ebenfalls steuerpflichtig. Allerdings existiert hier für Investoren ein Freibetrag von 100.000 Euro (bei verheirateten Paaren 200.000 Euro).
Übrigens: Die Neuerungen beziehen sich nach unseren Recherchen allesamt auf das Investment in Fonds. Was die Aktienanlage betrifft, so bleibt nach unseren Kenntnissen alles beim Alten. Bei konkreten Fragen rate ich Ihnen, sich an Ihren Steuerberater zu wenden. Bitte beachten Sie, dass unsere Informationen nicht rechtsverbindlich sind. Wenn Sie sich eingehend über das neue Investmentsteuer-Reformgesetz informieren wollen, wäre mein Vorschlag die Seite des Deutschen Fonds-Verbands: www.bvi.de/investmentsteuerreform. Hier finden Sie auch eine entsprechende Broschüre, die Sie sich kostenfrei herunterladen können.
Kryptowährungen im freien Fall?
Einbruch auf breiter Front
Wie bereits gestern weltweit über die Ticker lief, zeigen sich die Kurse der weltweit beliebtesten und größten digitalen Währungen seit vorgestern im steilen Fall. Der Kurs der aktuell drittgrößten Kryptowährung, Ripple, vor wenigen Tagen noch als der aufkommende Star am Krypto-Himmel gefeiert, verlor dabei mehr als 21% an Wert und notierte gestern bei nur noch rund 2,55 Dollar je Token (Erklärung: s. BÖRSEN-SPIEGELdaily vom Freitag, 05.01.2018). Ripple verlor damit den Platz zwei der beliebtesten virtuellen Währungen wieder an Ethereum. So rasant dreht sich das Karussell um´s virtuelle Geld, dass einem regelrecht schwindelig werden kann. Vor dem Absturz hatten wir Sie schon seit Langem gewarnt!
Der Ether-Token zeigte sich bei der Achterbahn-Runde dabei noch relativ widerstandsfähig und konnte sogar um knapp 3% auf rund 1.155 Dollar zulegen. Der Bitcoin-Kurs gab indes um mehr als 8% auf knapp 15.622 Dollar nach. Deutlich verloren zudem die Token von Bitcoin Cash und Litecoin. Hier gingen die Kurse um ca. 18% bzw. 14% auf 2.453 bzw. rund 259 Dollar zurück. Um die Hintergründe der deutlichen Verluste wird nun in „Fachkreisen“ wild spekuliert. Experten vermuten jedoch, dass dies im Zusammenhang mit jüngst angekündigten Untersuchungen von Banken in Südkorea stehe, die für ihre Kunden virtuelle Currency Services angeboten haben.
Ripple mit 20 Mrd. Dollar Verlust
Ripple hat inzwischen 20 Mrd. Dollar an Marktwert verloren! Die Ursache für diesen Abrutsch gestern um zeitweise 25% ist nicht etwa darin zu suchen, dass zahlreiche Investoren ihre Ripple im großen Stil verkauft haben, sondern liegt laut dem Branchendienst TNW hauptsächlich darin, dass der Anbieter CoinMarketCap.com entschieden hat, XPR-Preise von südkoreanischen Kryptobörsen in der Berechnung auszuschließen.
Hintergrund für die Ausschließung war, dass Kryptowährungen in Südkorea teilweise mit deutlichem Aufschlag gehandelt werden, was zuletzt die Durchschnittspreise verfälscht hat. Durch den Ausschluss fiel der Durchschnittspreis von Ripple und anderen Kryptowährungen deutlich, auch die Marktkapitalisierung fiel dadurch niedriger aus. Kleiner Tipp: Auf einigen Seiten wie etwa LiveCoinWatch wird noch die tatsächliche Marktkapitalisierung aller digitalen Währungen abgebildet.
Mit diesen Informationen wünsche ich Ihnen einen schönen Tag.
Herzliche Grüße
Ihre
Martina Bisdorf
(Chefredakteurin BÖRSEN-SPIEGELdaily)
PS: Auch wenn wir – aus gutem Grund – weiterhin Kryptowährungen gegenüber skeptisch sind, werden wir Sie auf jeden Fall über wichtige Neuheiten auf dem Laufenden halten.
Zitat der Woche
„Geht es nach dem Gros der Ökonomen, geht das Wachstum nicht nur in eine neue Runde, sondern beschleunigt sich sogar. Einige Analysten sprechen von ,Goldenen Zeiten' für Deutschland.“
Christian Scheid in der Capital Depesche vom 05. Januar 2018
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