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Ausgabe vom 08. Dezember 2016
- „Verwahrgebühren“ hören sich doch schöner an als „Strafzinsen“
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„Verwahrgebühren“ hören sich doch
schöner an als „Strafzinsen“
von Cliff Michel
Chefredakteur Smart Money Investor
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
meine pubertierende Tochter (13 Jahre) wird derzeit im Matheunterricht mit „Prozentrechnung“ gequält. Und so erhielt sie gestern vom Lehrer die Aufgabe, mal bei ihren Eltern nachzufragen, wieviel Prozent Zinsen denn auf deren Girokonto bezahlt werden. Mmmmh, gute Frage, dachte ich mir, als ich doch einigermaßen abgekämpft um 20:00 Uhr nach Hause kam. 0%(!), antwortete ich ihr dann doch spontan und wenn man Pech hat, müsse man in Zukunft noch Strafzinsen zahlen. Um sie allerdings nicht komplett zu verwirren, habe ich das Thema nicht weiter ausgeführt und auch die bei Kontoüberziehung anfallenden Dispozinsen von teilweise mehr als 15% unter den Tisch fallen lassen.
Für die Matheaufgaben meiner Tochter wäre die 0%-Regel durchaus ein vereinfachender Vorteil bei der Lösung. Für uns Erwachsene stellt die Zinssituation jedoch zunehmend ein echtes Problem dar. Denn es drohen mittlerweile empfindliche Strafzinsen. Während Strafzinsen für Unternehmen und Profianleger bereits üblich sind, haben die Banken diesen Schritt bei Privatanlegern bislang vermieden, allerdings dafür die Gebühren kräftig angehoben. Wie ich heute Morgen im Handelsblatt gelesen habe, schließt jetzt auch Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon Negativzinsen bei Privatanlegern nicht mehr aus. Bislang verlangten bereits nur einige Volks- und Raiffeisenbanken für hohe Einlagen ab 100.000 von vermögenden Privatkunden einen solchen Negativzins.
Banken können nicht gegen betriebswirtschaftliche Grundsätze handeln
„Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon jedenfalls mahnt zwar zur Vorsicht, kann sich aber vorstellen, dass die Geldhäuser von Vermögenden Strafzinsen - oft auch ‚Verwahrgebühr‘ genannt - verlangen. Fahrenschon hält die Einführung von Strafzinsen für Privatkunden grundsätzlich für eine ‚Operation am offenen Herzen‘ der Reputation der Sparkassen. ‚Das Grundvertrauen steht in Frage, wenn es für Einlagen nicht nur nichts gibt, sondern wenn man noch dafür etwas bezahlen muss‘, sagte er auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Die Sparkassen sollten alle Anstrengung unternehmen, die Kunden vor Strafzinsen zu bewahren, so Fahrenschon. ‚Mir ist aber auch klar, dass niemand dauerhaft gegen betriebswirtschaftliche Grundsätze handeln kann. Dann sollten wir aber unserer Aufgabe als Sparkasse mindestens dadurch nachkommen, dass kleine Vermögen Schutz genießen.‘“ (Handelsblatt)
Angesichts dieser Aussagen können Sie 1 und 1 zusammenzählen. Strafzinsen oder eben auch Verwahrgebühren kommen auch auf Sie als Privatanleger zu. Wer also sein Vermögen auf seinem Konto hortet, wird in den kommenden Jahren definitiv einen Kapitalverlust erleiden. Daher ist es umso wichtiger für Sie, sich intensiv mit diversifizierten Kapitalanlagen zu befassen. Mit unseren Börseninformationsdiensten und unserem eigenen Fonds MS Global One bieten wir hier gute Möglichkeiten. Gerne können Sie sich bei Fragen auch persönlich an mich wenden unter cliff.michel@boersenspiegel.com.
Herzliche Grüße
Ihr
Cliff Michel
(Chefredakteur Smart Money Investor)
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