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Ausgabe vom 01. Dezember 2016


  • Investieren Sie in Unternehmen mit Burggräben 

Investieren Sie in Unternehmen
mit Burggräben
 



von Kathrin Dörfeld

Redaktion BÖRSEN-SPIEGEL        FacebookLike   TwitterFollow


Liebe Leserinnen, liebe Leser,

heute möchte ich Ihnen einmal eine interessante Investment-Idee vorstellen, deren wohl bekanntester Verfechter kein Geringerer als Starinvestor Warren Buffett ist. Die Strategie von der ich spreche, lautet wie folgt: Investieren Sie in Unternehmen mit Burggräben! Und am allerbesten ist es, wenn der Burggraben recht tief ist und das Unternehmen auch noch über eine hohe Burgmauer verfügt. 

Wie ich unsere BÖRSEN-SPIEGELdaily-Leser kenne, wissen die meisten von Ihnen, von was hier die Rede ist. Für alle anderen, die mit den Begriffen Burggräben und -mauern im Zusammenhang mit der Aktienanlage auf Anhieb nichts anfangen können, möchte ich zunächst kurz erläutern, was wir im Börsenjargon darunter verstehen. 

Monopolartige Marktstellung

Die Investment-Legende und Milliardär Warren Buffett schwört auf diese Strategie. Schon seit eh und je empfiehlt der wohl erfolgreichste Value Investor aller Zeiten Anlegern, sich Unternehmen mit tiefen Burggräben und hohen Mauern ins Depot zu legen. Natürlich sind dies nur Metaphern. Vielmehr geht es hierbei um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. 

Wenn also von Unternehmen mit Burggräben die Rede ist, dann besitzen eben diese Unternehmen gegenüber anderen einen einzigartigen Wettbewerbsvorteil. Konzerne, die eine nahezu monopolartige Marktstellung innehaben. Deren Produkte oder Dienstleistungen so gut sind, dass Konkurrenten gar keine Chance haben, diesen Unternehmen Marktanteile zu stibitzen. Und genau dies würde Buffett als Burggraben bezeichnen. 

Coca-Cola – Ein Burggraben par excellence   

Zur Veranschaulichung soll uns ein Beispiel dienen. Und hier möchte ich auf ein Experiment zurückgreifen, welches bereits 1992 von Chernatony und McDonald durchgeführt wurde. In dem Experiment wurden Probanden gebeten, die sich ewig duellierenden Brausegetränke Coca-Cola und Pepsi zu trinken und zu bewerten – wohlbemerkt mit verbundenen Augen! In einem ersten Durchgang lag Pepsi leicht vorn. 

In einem zweiten Durchgang wussten die Testpersonen, welches Getränk sie gerade trinken. Es wird Sie sicher kaum verwundern, wenn ich Ihnen verrate, dass die Probanden diesmal eindeutig Coca-Cola bevorzugten. Daran kann man sehr gut erkennen, wie stark die Marke Coca-Cola ist. Da kann die koffeinhaltige Brause der Konkurrenz noch so gut schmecken, Konsumenten werden am Ende das kaufen, wo Coca-Cola drauf steht. 

Wie erkennen Sie einen Burggraben?

Eine derart starke Marke aufzubauen, geht natürlich nicht von heute auf morgen. Im Fall von Coca-Cola hat es an die 100 Jahre gedauert, einen so tiefen Burggraben aufzubauen, der es für Wettbewerber extrem schwierig macht, eine neue Cola-Marke auf den Markt zu bringen.  

Das ist natürlich alles schön und gut, jetzt gilt es für Sie aber auch, den Theorieteil in die Praxis umzusetzen. Was sind weitere Beispiele für Unternehmen mit Burggräben? Ein sehr spannendes Thema. So habe ich mich heute auch gleich daran gemacht, einmal unsere Musterdepotwerte im 100%-DEPOT dem “Burggraben-Check“ zu unterziehen. Und tatsächlich, es schlummern etliche Burggräben-Unternehmen in den Depots von Chefanalyst Dieter Wendt

Der Vorteil solcher Unternehmen für Sie: Sie sind zumeist lohnende und grundsolide Investments. Nehmen wir uns noch einmal kurz die Coca-Cola-Aktie her: Der Getränkeriese zählt zum elitären Club der Dividenden-Aristokraten. Die Dividendenhistorie des Konzerns geht bis ins Jahr 1920 zurück. Damals schüttete der Brausehersteller zum ersten Mal eine Dividende an seine Anteilseigner aus. Diese hat sich in den vergangenen 53 Jahren regelmäßig erhöht. 

Lernen Sie jetzt unseren Börsenbrief DAS 100%-DEPOT in unserem exklusiven Test-Angebot (2 Monate für nur unglaubliche 39 Euro) kennen und überzeugen Sie sich selbst, welche attraktiven Unternehmen mit Burggräben Börsenprofi Dieter Wendt in seinen Depots hält!   

Viel Erfolg bei Ihren Investments!

Ihre

Kathrin Dörfeld

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