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Ausgabe vom 11. Dezember 2015


  • 11,5 Steuertipps, die Ihnen 2016 bares Geld einbringen    


11,5 Steuertipps, die Ihnen 2016 bares Geld einbringen  


von Cindy Ullmann

Redaktion BÖRSEN-SPIEGEL        FacebookLike   TwitterFollow

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

das Jahr neigt sich in großen Schritten dem Ende zu. Bevor wir uns alle auf Gänsebraten, Weihnachtsgeschenke und Silvester-Partys stürzen, sind jedoch noch einige Dinge zu erledigen, die Ihnen 2016 bares Geld einbringen.

Nein, ausnahmsweise rede ich mal nicht von Aktien oder anderen Anlageformen, sondern von der Steuer. Ich weiß, Sie alle mögen das Thema nicht, ich übrigens auch nicht, aber es hilft leider nichts. Es gibt nämlich ein paar Änderungen, die Sie Geld kosten, wenn Sie sie nicht bis Jahresende umgesetzt haben.


1) Ohne Steuer-ID keine Freistellung

So müssen Sie zum Beispiel bis Ende 2016 Ihre persönlichen Steuer-Identifikationsnummern bei Ihren Brokern und Geldinstituten hinterlegen. Die persönliche Steuer-ID gibt es schon seit 2008. Sie besteht aus elf Ziffern und bleibt ein Leben lang bestehen. Das Bundeszentralamt für Steuern teilt die Nummernfolge jedem Bürger mit einem Schreiben mit. Ohne diese elfstellige Nummernfolge aber werden ältere Freistellungsaufträge zum Jahreswechsel gelöscht und damit ungültig.

Und das kann unangenehme Folgen haben, denn dann fällt Ihr steuerlicher Vorteil aus den Pauschbeträgen weg. Bereits ab dem ersten Euro Zinsen führen die Institute dann automatisch 25% Abgeltungsteuer an das Finanzamt ab. Nicht zu vergessen, die 5,5% Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, falls Sie hier Mitglied sind.

Ihre Steuer-ID sollten Sie eigentlich schon seit 2011 hinterlegt haben. Seitdem besteht jedenfalls die Pflicht. In 2016 spüren Sie aber erstmals Konsequenzen, wenn sie nicht vorliegt. Daher checken Sie bitte all Ihre Freistellungsaufträge auf diese wichtige Zahl. Achtung: Einige Geldinstitute wollen die Nummer bereits Mitte Dezember vorliegen haben. Bedenken Sie, dass Sie sich in 2015 zu viel gezahlte Beträge wegen der fehlenden Steuer-ID zwar über die Anlage KAP zurückholen können, aber dieser Weg wesentlich mühsamer ist.

Mit der Angabe Ihrer Steuer-ID sichern Sie sich Zins-Freibeträge in Höhe von 801 Euro, wenn Sie Single sind oder 1.602 Euro, wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Bitte beachten Sie, dass die letztere Gruppe die Steuer-IDs beider Partner eintragen muss.


2) Prüfen Sie jetzt die Aufteilung Ihrer Pauschbeträge

Und wenn Sie schon dabei sind, macht es bei mehreren Konten und Depots absolut Sinn, auch gleich mal die Aufteilung der Pauschbeträge zu checken. Hier könnten sich ja mit der Zeit Verschiebungen ergeben haben, die Sie bares Geld kosten.

3) Ärgern Sie sich nicht über Verluste

Wenn Sie sich mit Ihren Depots beschäftigen, achten Sie bitte auch auf eventuelle Verluste. Haben Sie mehrere Depots, können Sie die Verluste des einen Depots mit den Gewinnen des anderen Depots verrechnen. Bis Dienstag, den 15. Dezember, müssen Sie dafür eine Verlustbescheinigung bei Ihrem Broker oder Ihrer Bank anfordern.

4) Lohnt sich der Steuerklassenwechsel?

Wenn Sie es richtig angehen, prüfen Sie bitte auch noch, ob sich ein Wechsel der Lohnsteuerklasse für Sie lohnt. Wenn Sie und Ihr Partner etwa gleich viel verdienen, ist die Kombination Steuerklasse IV/IV für Sie am günstigsten. Die Steuerkombination III/V lohnt sich bei großen Gehaltsunterschieden. Hier ist es sinnvoll, wenn der Besserverdienende die Steuerklasse III erhält und so weniger Abzüge hat.

5) Mit dem richtigen Ausgaben-Timing können Sie Geld sparen

Überlegen Sie, welche Ausgaben jetzt noch sinnvoll sind und welche Sie auf 2016 verschieben. Daumenregel: Wer 2015 deutlich mehr verdienen wird als 2016, sollte die Ausgaben möglichst vorziehen. Ist es anders herum, sollte man sie aufs nächste Jahr verschieben.

Unter den Begriff Ausgaben fallen bei Arbeitnehmern beispielsweise Werbungsmittel wie Arbeitsmittel und Fortbildung. Absetzbar sind Bildungsmaßnahmen, die beruflich veranlasst sind und Ihrer Erwerbstätigkeit dienen. Die Fortbildung muss aber noch in 2015 bezahlt werden, sonst gilt es nicht.

Der jährliche Arbeitnehmerpauschbetrag liegt im Augenblick bei 1.000 Euro. Wenn Sie diesen Betrag mit Ihren zusätzlichen Ausgaben bis zum Jahresende übersteigen, sollten Sie den Kauf in Erwägung ziehen. Am besten kaufen Sie Dinge, die unter dem sogenannte GWG-Grenze von 410 Euro netto, sonst müssen Sie über 3 Jahre abschreiben.


6) Elektroautos jetzt noch für 10 Jahre statt 5 Jahre steuerfrei

Sie erwägen den Kauf eines Elektroautos? Dann beeilen Sie sich und melden Sie Ihr Elektroauto noch bis Ende 2015 an. So sichern Sie sich die 10-jährige Befreiung von der KFZ-Steuer. Ab dem 01.01.2016 sind es nur noch 5 Jahre.

7) Beteiligen Sie den Staat an Ihren Kosten für Handwerker, Haushaltshilfe oder Gärtner

Auch Handwerkerrechnungen bis zur Höhe von 6.000 Euro können Sie als Eigentümer oder Mieter zu 20% direkt von der Steuer absetzen. Achtung: Wir sprechen hier nur vom Lohn und nicht von den Materialien. Diese Regelung gilt nur in Verbindung mit einer Rechnung, die überwiesen wurde. Das Gleiche gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinemachefrau, Pfleger oder Gärtner. Hier liegt die Obergrenze bei 4.000 Euro.

8) Nutzen Sie Sondertilgungen, wenn Sie eine Immobilie abzahlen

Sind Sie stolzer Immobilienbesitzer, dann lohnt es sich, Sondertilgungen bei Kreditverträgen zu nutzen. Das mindert Ihre Kapitalertragssteuer im kommenden Jahr und senkt darüber hinaus noch Ihre Sollzinsen.

9) Photovoltaik: Beantragen Sie jetzt noch die KFW-Förderung

Wenn Sie überlegen, eine Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Haus zu platzieren, beeilen Sie sich. Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher werden nur noch bis zum 31.12.2015 gefördert. Dann stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau das Förderprogramm „Speicher" ein.

10) Mit Spenden etwas Gutes tun und gleichzeitig das eigene Geldsäckel entlasten

Die Deutschen haben noch nie so viel gespendet wie dieses Jahr. Auch die Spenden können Sie als Sonderausgabe geltend machen. Selbst Kleidungsstücke für Flüchtlinge sind absetzbar, wenn diese vorher im Wert geschätzt worden sind und ein Dokument über den Wert vorliegt. Bei Spenden über 200 Euro verlangt der Fiskus eine Spendenquittung, darunter reicht der Kontoauszug.

11) Kinder bringen Bares

Na, das stimmt wohl nicht ganz, werden Sie jetzt denken. Da stimme ich Ihnen voll und ganz zu. Aber immerhin gibt es ab 2016 etwas mehr Kindergeld. So steigt es für das erste und zweite Kind von 188 auf 190 Euro, das für das dritte Kind von 194 auf 196 Euro sowie für das vierte und jedes weitere Kind auf 221 Euro (bisher 219 Euro). Der Kinderfreibetrag wird von 7.152 auf 7.248 Euro angehoben. Der Antrag auf Kindergeld kann bis zum 31. Dezember gestellt werden. Das geht auch vier Jahre lang rückwirkend. Beachten Sie bitte auch hier, ohne Steuer-ID läuft auch beim Kindergeld in 2016 nichts mehr. Auch die Betreuung von Kindern bis zum 14.Geburtstag können sie als Sonderausgabe geltend machen. Diese Kosten können zu zwei Dritteln von der Steuerschuld abgezogen werden.

Nutzen sie also bitte das kommende Wochenende, um Feintuning fürs Finanzamt zu betreiben. Ich jedenfalls werde es tun, mir aber dennoch die Zeit für den Weihnachtsmarktbesuch nehmen und im Kreis meiner Familie selbstgebackene Kekse naschen.

Ich wünsche Ihnen einen schönen und friedlichen dritten Advent,

Ihre
Cindy Ullmann

PS: Weihnachten ist ja bekanntlich das Fest der Liebe. Auch hier habe ich einen Steuertipp für Sie. Wenn Sie sich am Heiligen Abend wieder mit Ihrem Partner versöhnen, von dem Sie das ganze Jahr über getrennt gelebt haben, können Sie rückwirkend für das ganze Jahr das Ehegatten-Splitting in Anspruch nehmen. Und das sogar, wenn Sie im Januar bereits wieder zu der Einsicht gelangen, dass es nicht mehr als eine Weihnachtsromanze war.




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