Börse, Wirtschaft, Lifestyle - Was Anleger & Börsenprofis bewegt
Ausgabe vom 23. April 2015
- Nachgehakt: Der IPO - Was ist das und wie geht das?
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
anstatt Ihnen, wie donnerstags eigentlich üblich, einen Pressespiegel zu einem aktuellen Thema anzubieten, gehe ich heute auf einen vielfach geäußerten Leserwunsch ein. Auf meinen Newsletter vom Montag dieser Woche hin zum Thema „Börsengänge“ haben nämlich einige von Ihnen darum gebeten, den Begriff IPO – oder Neuemission an der Börse – einmal näher zu erläutern. Das will ich gerne tun.
Hier also die Hintergründe und Bedingungen, die ein Unternehmen erfüllen muss, bevor es einen Börsengang tätigen kann. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim „Börsen-Einmaleins“.
IPO – Wie läuft das eigentlich genau?
Bei einem sogenannten IPO (Initial Public Offering), also dem Gang eines Unternehmens an die Börse, platziert eine Gesellschaft erstmalig eigene Aktien am weltweiten Kapitalmarkt, die somit interessierten Anlegern zum Kauf angeboten werden. Das Hauptmotiv für einen Börsengang, in Fachkreisen auch „Going Public“ genannt, ist die Beschaffung von zusätzlichem Eigenkapital.
Darüber hinaus können sich bisherige Anteilseigner durch die Abgabe ihrer Aktien aus dem Unternehmen zurückziehen, oder ihre Anteile zu besseren Konditionen handeln, als ohne vorherigen Börsengang der Gesellschaft. Zudem steigert ein Börsengang stets den Bekanntheitsgrad eines Unternehmens und kann so zur Imageverbesserung beitragen.
Hat sich nun die Führungsebene eines Unternehmens zu einem Börsengang entschlossen, sind diverse Vorbereitungen zu treffen, bevor es endgültig losgeht. Man sagt, dass vom angekündigten Börsengang bis zur tatsächlichen Erstemission mindestens vier Wochen vergehen. In der Realität ist das aber niedrig gegriffen. Meist braucht das komplizierte Prozedere doch etwas länger.
Die Vorstufen zur Erstemission:
- Auswahl einer Emissionsbank
Zunächst müssen Gespräche mit verschiedenen Banken geführt werden, um einen geeigneten Partner bei der Durchführung des IPO zu finden. Im weiteren Verlauf wird in der Regel eine der Banken zum Konsortialführer bestimmt, oftmals gehören dem Konsortium weitere Banken an, die an der Emission ebenfalls beteiligt werden.
- Unternehmensanalyse
Um die geplante Gesellschaft zu analysieren, wird eine Due Diligence-Prüfung durchgeführt, in deren Verlauf der Unternehmenswert ermittelt wird. Die Analyse mündet in der Formulierung eines rechtlich verbindlichen Börsenprospekts. Dieser gilt als Voraussetzung für den Handel an der Börse.
- Roadshow
Im Rahmen einer sogenannten Roadshow wirbt das Unternehmen auf Basis des erstellten Börsenprospekts Investoren für den Börsengang. Dabei werden die Informationen der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ziel einer Roadshow ist es zudem, das potenzielle Interesse an den Aktien des eigenen Unternehmens auszuloten. Denn es ist - ähnlich wie bei einer Unternehmensgründung - gut zu wissen, wie die Nachfrage am Markt ist.
- Festlegen eines Emissionspreises
Nach der Roadshow legen die Konsortialbanken eine ihrer Meinung nach angemessene Preisspanne fest, in deren Rahmen die Unternehmensaktien gezeichnet werden sollten. Der Emissionspreis liegt meistens im Rahmen dieser so genannten Bookbuilding-Spanne und wird in Folge festgelegt. Alternativ hat die Gesellschaft auch die Möglichkeit, einen Festpreis zu bestimmen.
- Zuteilung der Aktien
Nach Festlegung des Emissionspreises können die Anteilscheine den Investoren zugeteilt werden. Dabei werden die Aktien öffentlich zur Zeichnung angeboten. Während der vorher festgelegten Zeichnungsfrist legen sich potenzielle Anleger auf eine bestimmte Stückzahl fest. Ist die Nachfrage nach Aktien größer als das Angebot, spricht man davon, dass der Börsengang „überzeichnet“ ist. Dann wird bestimmt, wie die Anteilscheine zugeteilt werden.
- Erstnotiz
Nach erfolgreicher Zuteilung der Aktien werden die Papiere erstmals an den Börsenparketts gehandelt. Dabei wird ein erster Kurs festgestellt, die sogenannte Erstnotiz. Von diesem ersten Börsenkurs ist abhängig, ob die Investoren – in Abhängigkeit von dem gezahlten Emissionspreis – Zeichnungsgewinne oder -verluste einfahren.
- Regulärer Handel an der Börse
Die Anteilscheine können nun regulär am Kapitalmarkt gehandelt werden.
Von der Theorie zurück auf die Erde
So, nach der ganzen Theorie nun noch ein praktischer Tipp von mir: Wenn Sie auf dem Laufenden sein wollen, wer alles den Gang aufs Börsenparkett anstrebt, gehen Sie einfach auf die Internet-Seite von Finanzen.net. Dort können Sie unter dem Suchbegriff „IPO“ die aktuelle Liste mit den geplanten Börsengängen finden.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag in Deutschland, denn heute grüße ich Sie aus „Bella Italia“, wo ich derzeit meinen Frühlingsurlaub genieße und mich gleich zu einer Wanderung in den Ligurischen Bergen aufmachen werde – fernab von allem Börsengeschehen und jeglichem Anlagenotstand…
Ciao und herzliche Grüße
Ihre
Martina Bisdorf
PS: „Dal frutto si conosce l'albero. - An der Frucht erkennt man den Baum.“ Ein altes italienisches Sprichwort, das ich Ihnen als kleinen Gruß vom Mittelmeer raufschicke und das sicher nicht nur für die herrliche Natur hier gilt, sondern auch und gerade in der Börsenwelt seine Berechtigung hat. Ob das nun für ein Unternehmen oder für Ihre Kapitalanlage gilt…
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