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Ausgabe vom 11. Dezember 2014
- Die Elster ist nicht nur ein Vogel – So geht´s einfach mit der Steuererklärung
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Die Elster ist nicht nur ein Vogel – So geht´s einfach mit der Steuererklärung
von Martina Bisdorf
Redaktion BÖRSEN-SPIEGEL Like Follow
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
die „diebische“ Elster ist uns allen bekannt als schwarzweißer Vogel, der glänzenden Gegenständen schwer widerstehen kann und sie demzufolge stiehlt. Nebenbei bemerkt, finde ich das Tier wunderschön und freue mich immer, wenn ich ein solches Expemplar im Garten erblicke. Meine glänzenden Rosenkugeln sind bisher noch alle da…
Anders geht es mir da mit der „Sympathie“ für´s Finanzamt. Nicht dass ich das als „diebische Elster“ bezeichnen würde, das liegt mir fern. Aber die Assoziation kommt einem doch unweigerlich in den Sinn, heißt doch das wohl bekannteste Computerprogramm, mit dem man relativ bequem seine Steuererklärung erledigen kann, ebenso. Was sich die Erfinder dabei wohl gedacht haben…?
Jedenfalls geht nun das Jahr bald zu Ende und somit steht in naher Zukunft wieder die nächste Steuererklärung an. Deshalb sollten wir mal einen Blick auf das elektronische Steuerprogramm Elster werfen, mit dem man seiner Steuererklärungspflicht relativ einfach gerecht werden kann.
ElsterOnline – Das Registrierungsportal macht´s möglich
Bevor man zur Tat schreitet, muss man sich im ElsterOnline-Portal registrieren. Für die Registrierung werden die Identifikations- oder Einkommensteuernummer und eine E-Mail-Adresse benötigt.
Bei der Registrierung erhält man dann ein elektronisches Zertifikat. Die Finanzverwaltung kann damit feststellen, von wem die eingehende Steuererklärung stammt. Außerdem wird dadurch ein hohes Maß an Datensicherheit gewährleistet. ElsterOnline ist also gewissermaßen das elektronische Finanzamt.
ElsterFormular – Offiziell und kostenlos
Bei ElsterFormular handelt es sich um das offizielle Programm der Steuerverwaltung. Dieses Programm kann man sich auf der Website https://www.elster.de/elfo_down.php kostenlos downloaden. Dort erhält man auch Anleitungen, wie man als Privatanwender oder Unternehmer bzw. Arbeitgeber das Programm anschließend installieren kann.
Funktionen von ElsterFormular – Altbekanntes im Computerformat
Das Programm besticht durch die komfortable Eingabe am Computer anhand der gewohnten Formularoberfläche, die man bereits kennt. Es gibt etliche Hilfsfunktionen im Umfang der amtlichen Anleitung, sodass eigentlich beim Ausfüllen nichts schief gehen kann.
Zu den anderen erwähnenswerten Funktionen zählen noch die Datenübernahmefunktion vom Vorjahr, eine Steuerberechnung, die Online-Aktualisierung der Software sowie ein Screenreader-Modus für Sehbehinderte. Durch die integrierte Plausibilitätsprüfung sorgt das Programm außerdem für einen reibungslosen Ablauf mit dem Finanzamt.
Ablauf der Erklärung – So wird´s gemacht
Nachdem die erforderlichen Formulare der Einkommensteuererklärung am Computer ausgefüllt wurden, werden diese elektronisch per Internet an das Finanzamt übermittelt und man erhält eine komprimierte Form zum Ausdrucken. Dieser Ausdruck muss dann unterschrieben an das Finanzamt geschickt werden.
Darauf kann man aber verzichten, wenn man die Steuererklärung authentifiziert übermittelt, mittels des elektronischen Zertifikats das man, wie bereits erwähnt, bei seiner Registrierung bei ElsterOnline erhält.
Belegvorlage – Bitte alles gut aufheben
Einige Belege müssen zunächst nicht eingereicht werden. Hierzu zählen z.B. Belege über Arbeitsmittel oder Nachweise über Beiträge an Berufsverbände sowie Bestätigungen zu Lebens- oder Haftpflichtversicherungen.
Ebenso betrifft das den von Ihrem Arbeitgeber ausgehändigten Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Diese Unterlagen müssen allerdings bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids aufbewahrt werden. Sie müssen dem Finanzamt auf Verlangen vorgelegt werden.
Wenn außergewöhnliche oder erstmalige Umstände die Höhe der Steuer beeinflussen, wird eine sofortige Belegeinreichung empfohlen. Dies ist beispielsweise bei beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers der Fall.
Es gibt noch andere „Vögel“
Die Software ElsterFormular ist nicht das Nonplusultra für eine Online-Steuererklärung. Es gibt noch zahlreiche andere kostenlose Programme, die den gleichen Zweck erfüllen. Aber die Abwicklung mit dem Finanzamt ist fast immer identisch.
Mit diesem Donnerstags-Steuertipp wünsche ich Ihnen schon mal ein besinnliches drittes Adventswochenende und „viel Spaß“ bei Ihrer nächsten Steuererklärung.
Herzliche Grüße
Ihre
Martina Bisdorf
PS: Als hätten wir es nicht schon geahnt: Wie das Wirtschaftsmagazin Handelsblatt heute Früh veröffentlichte, befinden sich unter den reichsten Deutschen nur wenige Frauen. Die drei Frontfrauen in Sachen Geld sind demzufolge die BMW-Großaktionärin Susanne Klatten, gefolgt von ihrer Mutter Johanna Quandt. Hier bleibt das Geld also in der Familie. Und auf Platz drei kommt Beate Heister von Aldi Süd, die Tochter von Karl Albrecht, der im Juli 2014 verstorben ist.
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