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Ausgabe vom 27. November 2014
- Steueränderungen für 2015 - Das ist in Planung
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Steueränderungen für 2015 -
Das ist in Planung
von Martina Bisdorf
Redaktion BÖRSEN-SPIEGEL Like Follow
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
das Jahr 2014 neigt sich dem Ende zu und wie immer ist ein anstehender Jahreswechsel mit etlichen Hoffnungen und guten Vorsätzen verbunden. Manches davon wird sich vielleicht im Laufe des Jahres erfüllen, aber über einige Erwartungen wird man vielleicht auch enttäuscht sein. So wie jedes Jahr müssen wir uns gleichfalls für das kommende Jahr 2015 auf einige Änderungen im Steuerrecht gefasst machen.
Ein Grund dafür ist das Zollrecht der Europäischen Union. Diesem Recht will das Bundeskabinett durch seinen Gesetzentwurf zur „Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlichen Vorschriften“ (ZollkodexAnpG) gerecht werden. Deshalb enthält der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2015 überwiegend Anpassungen der deutschen Abgabenordnung an den Zollkodex der Europäischen Union.
Außerdem sollen auch einige Änderungen beschlossen werden, bei denen es um die Vereinfachung des Steuerrechts geht. Nachfolgend habe ich für Sie die wichtigsten Empfehlungen des Bundesrats zum Jahressteuergesetz 2015 zusammengestellt:
Was ändert sich bei der Altersvorsorge?
Die Förderhöchstgrenze bei der Basisversorgung im Alter soll von 20.000/40.000 Euro nun auf bis zu 24.000/48.000 Euro angehoben werden.
Entlastung bei Kinderbetreuung und Pflege
Leistungen, die eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie fördern, sollen von der Steuer befreit werden. Dazu gehören die Kinderbetreuung sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Die Betreuung soll bis zu einem jährlichen Wert von 600 Euro steuerfrei sein.
Pauschalbetrag für Werbungskosten soll steigen
Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist eine staatlich festgelegte Pauschale für Werbungskosten von Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Hat dieser Pauschalbetrag bisher 1.000 Euro betragen, soll er künftig um 130 Euro auf 1.130 Euro angehoben werden.
Das Arbeitszimmer zu Hause
Für die Benutzung des häuslichen Arbeitszimmers soll eine monatliche Pauschale in Höhe von 100 Euro eingeführt werden. Damit wäre der Einzelnachweis der tatsächlichen Kosten nicht mehr nötig. Dieser Pauschbetrag soll dann gelten, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist.
Ausländische Steuern
In dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2015 ist eine Erweiterung der Anrechnung ausländischer Steuern auf die deutsche Körperschaftssteuer vorgesehen. Die Neuregelung soll bereits für in 2014 zufließende ausländische Einkünfte gelten.
Behindertenpauschalbetrag kann übertragen werden
Der Behindertenpauschalbetrag soll erhöht werden, und zwar um voraussichtlich 30%. Die Behindertenpauschbeträge von Kindern können künftig dauerhaft auf die Eltern übertragen werden. Mit dieser Maßnahme soll der Verwaltungsaufwand reduziert werden.
Zünftig feiern auf Kosten des Chefs
Pro Arbeitnehmer und Veranstaltung soll die Freigrenze in 2015 von 110 Euro auf 150 Euro pro Kopf heraufgesetzt werden. Die Gesamtkosten einer Veranstaltung sollen anteilig auf die Arbeitnehmer umgelegt werden, egal ob Herr Meier nur eine Suppe isst oder Frau Müller sich bis zum Nachtisch am Sieben-Gänge-Menü labt.
Wird hier die Freigrenze überschritten, so soll die Zuwendung als Arbeitslohn in voller Höhe sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig sein. Es besteht dann aber die Möglichkeit, die Zuwendung pauschal mit 25% zu besteuern. Bei diesem Abrechnungsmodell für ein Firmenessen oder eine zünftige Feier mit dem Chef würde für diesen Betrag die Sozialversicherungspflicht entfallen.
Leichte Einschnitte für´s Klemptnern oder Putzen
Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie das Reinigen der Wohnung oder das Reparieren der Leitungen soll ein Sockelbetrag von 300 Euro Mindestwert der Arbeitszeit eingeführt werden. Wenn z.B. die Handwerkerleistung unter 300 Euro liegt, kann diese dann nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden.
Was geschieht bei der Übertragung von Lebensversicherungen?
Beim Verkauf einer Lebensversicherung sollen die Auszahlungen bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht mehr steuerfrei bleiben. Bei der Übertragung (im Falle einer Scheidung oder bei Nachlässen) entsteht jedoch keine Steuerpflicht.
Unterhaltszahlungen künftig transparenter
In der Steuererklärung werden bei Unterhaltszahlungen künftig die steuerlichen Identifikationsnummern der unterhaltenen Personen angezeigt, damit kann die Identität des jeweiligen Empfängers zweifelsfrei festgestellt werden.
Reumütige Steuersünder zahlen drauf
Die Selbstanzeige für Steuerhinterzieher wird teurer. So soll bei einem Betrag bis zu 100.000 Euro Steuerhinterziehung das Absehen der Verfolgung einer Straftat 10% davon kosten. Der Satz soll sich um 15% bis zu einer Höhe von 1.000.000 Euro Hinterziehung und für darüber hinaus gehende Summen um 20% erhöhen.
Gesetzentwurf wird noch vor Weihnachten auf den Weg gebracht
Das Jahressteuergesetz 2015 soll bis Mitte Dezember vom Bundestag verabschiedet werden. Anschließend bedarf es dann noch der Zustimmung des Bundesrates, das übliche Prozedere eben für ein Gesetz. Danach wird man sehen, wie viele und vor allem welche Abschnitte des vorliegenden Gesetzentwurfs zum Tragen kommen.
Mit diesem steuerlichen Ausblick auf das kommende Jahr wünsche ich Ihnen einen schönen Tag.
Herzliche Grüße
Ihre
Martina Bisdorf
PS: Die deutschen Finanzbehörden haben einem Medienbericht zufolge im letzten Jahr nach Selbstanzeigen weitaus mehr Strafverfahren gegen Steuersünder eingestellt als noch in 2012. Die Zahl sei im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 50% auf 18.032 gestiegen. Dies teilte heute die Bild unter Berufung auf die Aussage des Bundesfinanzministeriums mit. Grund für die steigende Zahl strafbefreiender Selbstanzeigen seien zuletzt die ab 2015 geplanten schärferen Regeln gewesen, hieß es weiter.
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