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Ausgabe vom 20. November 2014
- Rechnen Sie dem Fiskus was vor - Clever sparen mit Versicherungen
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Rechnen Sie dem Fiskus was vor -
Clever sparen mit Versicherungen
von Martina Bisdorf
Redaktion BÖRSEN-SPIEGEL Like Follow
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
für viele von Ihnen ist die jährliche Steuererklärung sicher eine Qual. Ich finde die Angelegenheit jedenfalls höchst lästig und schiebe sie gern so lange wie möglich vor mir her. Doch manchmal lohnt es sich, dieses notwendige Übel über sich ergehen zu lassen – oder besser gesagt, das Beste daraus zu machen. Denn wenn man die Sache clever angeht, kann am Schluss eine Steuererstattung durch das Finanzamt dabei herauskommen.
Ein Grund für eine Steuererstattung ist die Zahlung von Versicherungsbeiträgen. Viele Steuerzahler wissen allerdings gar nicht, dass Versicherungsbeiträge unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden können. Diese Ausgaben werden bei der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen deklariert und in die Ihnen bestimmt bekannte Anlage „Vorsorgeaufwendungen“ eingetragen.
Was sind Vorsorgeaufwendungen?
Als Vorsorgeaufwendungen bezeichnet man die Versicherungsbeiträge, die zur Vorsorge für Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Unfall, Haftpflichtschäden etc. gezahlt werden. Diese Zahlungen sind unter Berücksichtigung bestimmter Höchstgrenzen von der Steuer absetzbar. Neben den Zahlungen in private Versicherungen gehören dazu vor allem Beiträge in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme.
Aufwendungen für die Altersvorsorge
Unter den Begriff der Altersvorsorgeaufwendungen fallen die gezahlten Beiträge, die sowohl für die gesetzliche als auch für die private Rentenversicherung geleistet werden. Aktuell für 2014 dürfen von den aufgewendeten Zahlungen maximal 78% abgesetzt werden. Das gilt aber nur bis zu der Höchstgrenze von 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Verheirateten.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Unter diese Rubrik fallen die Prämien für Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Unfall-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Ebenfalls fallen darunter Ausgaben für die Haftpflicht-, Kapitallebens- sowie Risikolebensversicherung. Auch hier ist eine jährliche Höchstgrenze für die geleisteten Zahlungen eingebaut - und zwar für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer 1.900 Euro und für Selbstständige 2.800 Euro. Bei verheirateten Steuerpflichtigen verdoppeln sich die Beiträge auf 3.800 Euro bzw. 5.600 Euro.
Schauen Sie sich das mal am Beispiel „Mustermann“ an
Herr Mustermann und seine Frau haben Arbeitslohn bezogen, von dem bereits die Sozialversicherungsbeiträge einbehalten wurden. Die jeweiligen Arbeitgeber haben die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung in Nr. 22 und 23 der Lohnsteuerbescheinigungen ausgewiesen.
Herr Mustermann übernimmt nun diese Beträge und trägt sie gesondert für sich und seine Ehefrau in die Zeilen 4 und 8 der Anlage „Vorsorgeaufwendungen“ ein. Desweiteren trägt er die Arbeitnehmeranteile zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung in die Zeilen 12 und 15 und den Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung in Zeile 46 ein. Soweit der erste bürokratische Aufwand…
Nun hat Herr Mustermann sowohl eine Insassen- als auch eine Freizeitunfallversicherung abgeschlossen. Für beide Versicherungen hat er in 2014 insgesamt 132 Euro überwiesen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat 310 Euro an Beiträgen gekostet. Die Beträge für die Kasko-Versicherung sind hierin nicht enthalten. Außerdem hat er 53 Euro für eine private Haftpflichtversicherung bezahlt. Die Summe dieser Beträge (495 Euro) trägt er in Zeile 48 ein. Die Zahlen stellen sich wie folgt dar:
Zeile 4 3.010 € Arbeitn.RV Ehemann 1.530 € ArbeitnRV Ehefrau
Zeile 8 3.010 € Arbeitg.RV Ehemann 1.530 € Arbeitg.RV Ehefrau
Zeile12 2.490 € Arbeitn. KV Ehemann 1.380 € Arbeitn.KV Ehefrau
Zeile15 311 € Arbeitn. PV Ehemann 168 € Arbeitn. PV Ehefrau
Zeile46 463 € Arbeitsl.V Ehemann 238 € Arbeitsl.V Ehefrau
Zeile48 495 € Unfall- und Haftpflichtversicherung
In welcher Höhe sind nun die Aufwendungen der Mustermanns absetzbar?
a) Beiträge zur Altersversorgung
Arbeitnehmeranteile gesetzl. RV 4.540 €
Arbeitgeberanteile gesetzl. RV 4.540 €
SUMME 9.080 €
Höchstbetrag ungekürzt 40.000 €
zu berücksichtigen niedr.Betrag 9.080 €
davon 78% (Wert 2014) 7.082 €
abzügl. Arbeitgeberanteil 4.540 €
VERBLEIBEN 3.542 €
b) sonstige Vorsorgeaufwendungen
Arbeitnehmerbeiträge KV 3.870 €
Kürzung 4% wegen Krankengeld 144 €
verbleiben 3.726 €
+ gesetzl. Pflegevers. 701 €
SUMME Basisabrechnung 4.427 €
+ weitere Vorsorgeaufw. 495 €
+ Arbeitsl.Vers. 701 €
ZWISCHENSUMME 5.623 €
Höchstbetrag 3.800 €,
mindestens Basisabrechnung 4.427 €
Insgesamt (3.542 + 4.427) 7.969 €
Welches Fazit können Sie daraus ziehen?
Nun, nachdem Sie sich vielleicht durch das Mustermann´sche Rechenexempel gekämpft haben, werden Sie die Erkenntnis gewinnen, dass die Höchstbeträge der Vorsorgeaufwendungen hier bereits erreicht sind und weitere Versicherungskosten sich steuerlich nicht mehr auswirken.
Das heißt also im Umkehrschluss, dass es sich lohnt, zu rechnen, bevor man die eine oder andere Versicherung abschließt oder sich gar aus steuerlichen Gründen eine solche „andrehen“ lässt.
Damit der Newsletter bei der ganzen Rechnerei nicht zu trocken bleibt, sollen Sie zum Schluss noch was zum Schmunzeln haben. Deshalb gibt es - passend zum Thema - und besonders für alle, die es vielleicht gestern vermisst haben, heute das „Zitat der Woche“.
Damit wünsche ich Ihnen einen schönen Tag und grüße Sie herzlich.
Ihre
Martina Bisdorf
PS: Nun will auch die Commerzbank als erste große Bank Negativzinsen für Großkunden erheben. Wie das Wall Street Journal Deutschland heute mitteilte, behalte das Geldinstitut sich vor, bei „einzelnen großen Firmenkunden mit hohen Guthaben sowie bei Großkonzernen und institutionellen Anlegern“, eine „Guthabengebühr“ zu berechnen. Die Strafzinsen könnten bereits ab Dezember erhoben werden. Dem Bericht zufolge gibt es auch bei der Deutschen Bank Planungen für ähnliche Gebühren, über die bislang jedoch noch nicht entschieden worden sei.
Zitat der Woche
„Erst beim Abfassen der Einkommensteuererklärung kommt man dahinter, wie viel Geld man sparen würde, wenn man gar keines hätte.“
Fernandel (französischer Schauspieler 1903 – 1971)
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