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Ausgabe vom 06. November 2014
- Damit Ihr Geld nicht auch noch beim Fiskus verdunstet –
Wertvolle steuerliche Tipps zum Jahresende 2014
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Damit Ihr Geld nicht auch noch beim Fiskus verdunstet – Wertvolle steuerliche Tipps zum Jahresende 2014
von Martina Bisdorf
Redaktion BÖRSEN-SPIEGEL Like Follow
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
die 100%-DEPOT-Leser unter Ihnen wissen, wie treffend mein Kollege Dieter Wendt die aktuelle Marktsituation einschätzt, titelt er doch in seiner neusten Ausgabe „Von Japans Kamikaze-Flug und negativen Sparzinsen“. Seiner Meinung nach läuft die Finanzrepression auf vollen Touren. Wie weit dies inzwischen führt, wird an dem Beispiel der kleinen thüringischen Skatbank deutlich. Denn das Geldinstitut erhebt als erste deutsche Bank negative Sparzinsen. Das bedeutet für alle vermögenden Kunden, die mehr als 500.000 Euro Sichteinlagen haben, dass sie einen Strafzins von 0,25% auf ihr Guthaben bezahlen müssen.
Und mein Kollege, der den Finanzmarkt seit Jahrzehnten akribisch beobachtet und aufgrund seiner langjährigen Erfahrung präzise beurteilen kann, geht sogar soweit zu sagen: „Ich prophezeie Ihnen schon jetzt, dass dieses Beispiel Schule machen wird und nur der Anfang einer absolut widerlichen Sparer-Enteignung ist.“
Werfen Sie dem Fiskus nichts in den Rachen
Genau darüber habe ich mich mit ihm heute Morgen unterhalten. Er gab mir in dem Gespräch die Anregung, doch meinen Lesern einmal einige Steuertipps an die Hand zu geben, damit Sie bei ihrer Vermögensverwaltung das Optimum für sich herausholen. Es sei ja gerade schon schlimm genug, dass wir auf eine Sparer-Enteignung zusteuerten, ganz zu schweigen von der Tatsache, dass immer noch zu viele Menschen, gerade bei uns in Deutschland, ihr Geld auf dem Sparbuch verdunsten ließen.
Da müsse man nicht auch noch dem Fiskus etwas in den Rachen werfen, was einem schließlich selbst zustehe. Recht hat er. Und deshalb hier einige Tipps für Sie, wie Sie bei der nächsten Steuererklärung noch mehr für sich herausholen können:
Bevor sich das Jahr dem Ende zuneigt, ist ein Kassensturz angesagt
Das Jahr 2014 neigt sich dem Ende zu und die „hektische Weihnachtszeit“ steht unmittelbar bevor. Doch bevor der vorweihnachtliche Stress aufkommt, lohnt es sich, einen wichtigen Aspekt der die persönliche finanzielle Situation betrifft, nicht außen vor zu lassen. Es geht hierbei um die Vorbereitung der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014.
Denn wer jetzt noch einen Kassensturz einlegt, bestimmte Anschaffungen noch in diesem Jahr vornimmt – oder auch bewusst ins nächste Jahr verschiebt, hat gute Chancen, dass er das kommende Jahr finanziell entspannter angehen kann: Denn dann gibt es unter Umständen zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurück. Die nachfolgend aufgeführten Hinweise sollen eine Hilfestellung sein, um die eigene Situation zu überprüfen.
Was genau sind Werbungskosten?
Die Ausgaben, die unter die Werbungskosten fallen, dienen dazu, Einnahmen zu erzielen, zu sichern und zu erhalten. In die Steuertabelle bereits eingearbeitet ist eine Pauschale von 1.000 Euro je Arbeitnehmer. Erst wenn die Kosten über der Pauschale liegen, gibt es Geld vom Finanzamt zurück. Zu den Werbungskosten zählen unter anderem Fahrt- und Übernachtungskosten im Rahmen von Dienstreisen, Arbeitsmaterial, Rechnungen für Fachliteratur, Weiterbildungskurse oder Dienstkleidung.
Wer jetzt bei einer Überprüfung seiner Unterlagen feststellt, dass er nicht mehr weit von der 1.000-Euro-Grenze entfernt ist, tut gut daran, die eine oder andere Ausgabe (wie z.B. Buch, Laptop usw.), die eigentlich für das kommende Jahr geplant war, noch in diesem Jahr zu tätigen und durch die Überschreitung der Pauschalgrenze Steuern zurückzuerhalten.
Gut für die Gesundheit – Und für den Geldbeutel
Durch die ständigen Reformen im Gesundheitswesen kann es heutzutage ganz schön ins Geld gehen, wenn man krank ist. Deshalb ist es auch wichtig zu wissen, dass Ausgaben wie Praxisgebühr, Rezeptzuzahlungen, aber auch Rechnungen für Zahnersatz, Brillen und Kuren als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden können.
Sogar die Fahrtkosten zum Arzt oder zur Apotheke lassen sich geltend machen – zumindest, sobald gewisse Belastungsgrenzen überschritten werden. Diese Belastungsgrenzen sind individuell aber unterschiedlich. Zum Beispiel bei einer Familie mit drei Kindern und einem Gesamteinkommen von 40.000 Euro im Jahr wird der sogenannte „zumutbare Eigenanteil“ bei 400 Euro überschritten.
Auch hier lohnt sich ein Kassensturz, um zu überprüfen, ob man mit seinen „außergewöhnlichen Belastungen“ bereits über dem „zumutbaren Eigenanteil“ liegt. Sollte man hier knapp unter oder bereits über der Grenze liegen, kann man den Fiskus mit dem Kauf einer benötigten Brille oder der Zahnarztrechnung an den Kosten beteiligen.
Kinderbetreuung kostet – Der Staat greift unter die Arme
Seit 2012 können alle Eltern die Kosten für die Betreuung von Kindern im Alter von bis zu 14 Jahren als Sonderausgaben absetzen - und zwar bis zu einem Betrag von 4.000 Euro pro Kind. Bisherige Voraussetzungen wie Erwerbstätigkeit, Krankheit, Behinderung oder Ausbildung eines Elternteils sind entfallen.
Damit das Finanzamt die Kinderbetreuungskosten anerkennt, müssen sie durch Rechnung oder Kontoauszug nachgewiesen werden. Es ist also gut, sich jetzt schon einmal die Unterlagen anzusehen, denn ohne die ist nichts zu holen beim Finanzamt.
Handwerker und Haushaltshilfen – So werden Sie bei der Hausarbeit unterstützt
Seit 2009 können die Aufwendungen für professionelle Hilfe beim Renovieren, Modernisieren oder Reparieren im Haushalt zu 20%, maximal aber mit 1.200 Euro, als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Damit sind insgesamt bis zu 6.000 Euro an Ausgaben im Jahr begünstigt. Dies gilt aber nur für die Arbeitskosten inkl. Umsatzsteuer, nicht für die Materialkosten.
Für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen wie etwa den Einsatz einer Putzhilfe gibt es ebenfalls einen Steuerbonus von 20%. Hier liegt der Höchstbetrag, der von der Steuerschuld abgezogen werden kann, bei 4.000 Euro – das heißt, Investitionen von maximal 20.000 Euro werden im Jahr steuerlich gefördert. Auch Pflege- und Betreuungsleistungen lassen sich in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.
Wichtig ist, dass der Steuerabzug nur in dem Jahr zulässig ist, indem auch die Rechnung bezahlt wurde. Wenn also bei der momentanen Überprüfung festgestellt wird, dass die Höchstgrenzen der maximalen Förderung bereits erreicht sind, ist es besser, mit dem Handwerker oder Dienstleister zu vereinbaren, die Forderung im Januar 2015 zu begleichen.
Ich hoffe, damit konnte ich Ihnen einige Tipps zum nahenden Jahresende geben. Für weitere Details sollten Sie sich an Ihren Steuerberater wenden, der Ihnen dann im Einzelfall die bestmögliche Beratung zukommen lassen kann.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag und grüße Sie herzlich,
Ihre
Martina Bisdorf
PS: Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, wie mein Kollege Dieter Wendt, Chefredakteur des 100%-DEPOT, die aktuelle Situation an den Finanzmärkten einschätzt und auf welche Gewinnbringer er setzt, dann lesen Sie den morgigen BÖRSEN-SPIEGELdaily. Ich verrate Ihnen schon mal, dass er Ihnen dort ein höchst interessantes Angebot machen wird.
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