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Ausgabe vom 25. September 2014
- Luxusrente für Unternehmensvorstände
- Existenzminimum durch Grundfreibetrag gesichert
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Luxusrente für Unternehmensvorstände
von Martina Bisdorf
Redaktion BÖRSEN-SPIEGEL Like Follow
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
als ich heute Morgen zum Büro gefahren bin, hat mich eine Meldung im Radio hellhörig gemacht. Der Sender FFH berichtete über die üppigen Pensionen der deutschen Unternehmensvorstände, die in den letzten Jahren stetig auf immense Höhen angestiegen sind. Sicher, man weiß es ja, wenn man dann aber die Zahlen noch einmal hört, kann einem schon schwindelig werden.
Denn abgesehen von Politikern und EU-Beamten erfreuen sich auch die Chef-Etagen der großen deutschen DAX- und MDAX-Unternehmen über üppige Pensionszulagen. Spitzenreiter ist derzeit Stada-Chef Hartmut Retzlaff. Für den langjährigen Vorstandsvorsitzenden des Pharmakonzerns aus dem MDAX muss das Unternehmen 35 Mio. Euro an die Seite legen, um seine späteren Rentenzahlungen zu garantieren. Auf Rang zwei folgt Daimler-Chef Dieter Zetsche mit 29,9 Mio. Euro, gefolgt von Volkswagen-Vorstand Martin Winterkorn, für den der Konzern 22,1 Mio. zurückgelegt hat.
Pensions-Rückstellungen auf Rekordniveau
Die Rückstellungen aller DAX und MDAX-Konzerne zusammen erreichen mit 4,8 Mrd. Euro für amtierende und ehemalige Vorstände derzeit Rekordniveau. Die Zahlen gehen aus einer Studie für die Hans-Böckler-Stiftung hervor, die dem Handelsblatt vorliegt. Vergütungsexperten kritisieren die üppige Versorgung als nicht mehr zeitgemäß. Die Vergütung der aktiven Vorstände sei in den zurückliegenden Jahren in Millionenhöhe gestiegen. Betriebsrenten für Vorstände seien daher überflüssig. „Die Altersversorgung hat ihren ursprünglichen Sinn verloren“, so Studienautor Heinz Evers. Der Sinn bestand früher darin, den weitaus geringer bezahlten Top-Managern im Ruhestand einen „angemessenen Lebensstandard“ zu sichern.
Nach den Berechnungen belaufen sich die Pensionsansprüche der Vorstände mittlerweile auf das 250-Fache der Betriebsrenten von Arbeitern und Angestellten. Und damit wären wir beim nächsten Thema. Da wir auch immer wieder Leseranfragen zu Steuerthemen bekommen, die sich finanziell auf ganz anderem Niveau bewegen und nichtsdestotrotz genauso erwähnenswert sind, widme ich mich heute dem Thema der Grundexistenz-Sicherung.
Davon sind mehr Menschen in unserem Land betroffen, als wir glauben und Mitbürger, bei denen man das nicht auf den ersten Blick vermuten würde. Und das ist wahrlich keine Schande, denn es kann sehr schnell gehen, dass auch jemand, der bislang ein gutes Auskommen hatte, durch die Verkettung unglücklicher Umstände in diese Situation kommt und auf eine Grundsicherung angewiesen ist. Gott sei Dank gewährleistet unser Staat diese. Auch das ist nicht überall auf der Welt selbstverständlich.
Existenzminimum durch Grundfreibetrag gesichert
Es gibt Dinge, die jeder Mensch zum Leben braucht. Dazu gehören an erster Stelle Essen, Kleidung, eine Wohnung und eine medizinische Notfallversorgung. Damit sich auch wirklich jeder Deutsche diese Dinge leisten kann, hat der Staat ein sogenanntes Existenzminimum festgelegt. Das bedeutet: Wenn Sie arbeiten gehen, muss am Ende des Monats so viel Geld übrig bleiben, dass Sie sich die lebensnotwendigen Dinge auch leisten können. Aus diesem Grund hat der Staat den Grundfreibetrag eingeführt.
Gesetzliches Regelwerk zur Existenzsicherung
Jeder Steuerpflichtige in Deutschland hat Anspruch auf den Grundfreibetrag. Dieser Freibetrag ist im §32a Abs.1 Nr.1 bzw.§52 Abs.41 Nr.1 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Durch den steuerlichen Grundfreibetrag bleibt das Existenzminimum der Bundesbürger steuerfrei. Das gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige, Auszubildende und Rentner. Er liegt im Jahr 2014 bei 8.354 Euro für Ledige und 16.708 Euro für zusammen veranlagte Verheiratete. Auf die Monate eines Jahres verteilt stehen also jedem Steuerpflichtigen 696 Euro monatlich steuerfrei zur Verfügung. Nur wenn das Einkommen nach verschiedenen Abzügen über dieser Grenze liegt, fallen Steuern an.
Der Grundfreibetrag muss nicht beantragt werden, sondern wird vom Finanzamt automatisch bei einer Steuererklärung berücksichtigt. Bei den Steuerpflichtigen, die einer nicht selbstständigen Tätigkeit nachgehen und durch die Lohnsteuer eine Vorauszahlung auf ihre spätere Steuerschuld leisten, ist der Grundfreibetrag in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet. Die Höhe des Grundfreibetrags hängt dabei von der jeweiligen Lohnsteuerklasse ab:
Steuerklasse I: ein Grundfreibetrag
Steuerklasse III: zwei Grundfreibeträge für beide Ehepartner zusammen
Steuerklasse V: kein Freibetrag
Steuerklasse IV: jeweils ein eigener Grundfreibetrag für die einzelnen Ehepartner
Wie macht sich das im Alltag bemerkbar?
Hierzu ein Anschauungsbeispiel: Luis ist Auszubildender und verdient 750 Euro pro Monat – also 9.000 Euro pro Jahr. Er hat aber auch Kosten für Fahrten zum Arbeitsplatz und Fachbücher in Höhe von 1.500 Euro. Deshalb sollte er unbedingt eine Steuererklärung abgeben und diese Kosten als Werbungskosten eintragen. Das Finanzamt zieht die Werbungskosten vom Gehalt des Azubis ab. So bleibt ihm ein sogenanntes zu versteuerndes Einkommen von 7.500 Euro. Damit liegt Luis unter dem Grundfreibetrag und muss keine Steuern zahlen.
Den Steuerpflichtigen, die nach den Abzügen von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen immer noch mehr als 8.354 Euro vorweisen, ist der Grundfreibetrag trotzdem sicher, denn sie müssen erst ab dem 8.355sten Euro Steuern bezahlen.
Regelmäßige Überprüfung soll Grundbedürfnisse sichern
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung aufgefordert, sich alle zwei Jahre mit dem Thema Existenzminimum zu beschäftigen und einen Bericht vorlegen. Die Politik legt danach fest, ob und wenn ja, wie stark der Grundfreibetrag erhöht werden muss. In der Regel wird der Grundfreibetrag dann erhöht, da ja auch die Lebenshaltungskosten stetig steigen. So erhöhte sich der Grundfreibetrag von 7.664 Euro in 2007 auf aktuell 8.354 Euro pro Jahr für Ledige.
Mit diesen Informationen aus der Welt der großen und kleinen Einkommen wünsche ich Ihnen einen schönen Tag.
Herzliche Grüße
Ihre
Martina Bisdorf
PS: Der Euro-Gegner und Chef der AfD (Alternative für Deutschland) Bernd Lucke ermunterte EZB-Chef Mario Draghi zu einer Rede beim AfD-Parteitag. „Wenn die Kapitalmärkte die AfD so sehr mit Argusaugen beobachten, ließe sich die erwünschte Euro-Abwertung schon dadurch erreichen, dass Herr Draghi beim nächsten AfD-Parteitag ein Grußwort spricht.“ Na, ob er sich – trotz seiner jüngsten Wahlerfolge in einigen Bundesländern – da mal nicht übernimmt? Immerhin war diese „Einladung“ eine Reaktion auf die AfD-kritische Analyse der US-Ratingagentur Standard & Poor's.
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