Börse, Wirtschaft, Lifestyle - Was Anleger & Börsenprofis bewegt
Ausgabe vom 18. September 2014
- Joker durch fehlerhafte Bank-Belehrung
 |
Joker durch fehlerhafte Bank-Belehrung
von Martina Bisdorf
Redaktion BÖRSEN-SPIEGEL Like Follow
|
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
heute gibt es wieder einen Tipp zum Thema Geld sparen. In diesem Fall geht es sogar darum, bereits bezahltes Geld zurückzubekommen. Hört sich interessant an - ist es auch. Denn bei näherem Hinsehen, könnte der nachfolgende Beitrag insbesondere für Hausbesitzer und solche, die es werden wollen, interessant sein.
Durch die aktuelle Niedrigzinsphase sind natürlich auch die Zinsen für Hypothekendarlehen stark gesunken. Wer zum Beispiel im Jahre 2008 noch eine Immobilie finanziert hat, musste für ein Darlehen bei einer Laufzeit von zehn Jahren noch über 5% bezahlen. Heutzutage bekommt man die Finanzierung schon zu einem Zinssatz um die 2%.
Das Beispiel
Aus dem nachstehenden Beispiel wird ersichtlich, wie viel Einsparpotenzial man erzielt, wenn der Zinssatz um 2% niedriger liegt. Muss zum Beispiel ein Bankkunde noch EUR 100.000 Euro tilgen und er zahlt eine monatliche Rate in Höhe von 700 Euro bei einem Zinssatz von 4,5%, hat er in fünf Jahren eine Restschuld in Höhe von rund 78.000 Euro. Bei einem Zinssatz von 2,5% beträgt die verbleibende Restschuld in fünf Jahren nur noch rund 69.000 Euro. Eine Zinssenkung würde diesem Kunden somit eine Einsparung in Höhe von ca. 9.000 Euro bringen.
Das Prinzip des Jokers
Doch welche Möglichkeit besteht nun bei laufenden Kreditverträgen, in den Genuss der günstigeren Zinsen zu kommen? In der Regel verlangen die Banken für eine vorzeitige Kündigung eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung, sodass meistens der Vorteil des Einsparens nicht mehr attraktiv ist.
Helfen kann hierbei der sogenannte Widerrufsjoker. Bei einem Widerruf kann die dann fällige Vorfälligkeitsentschädigung vermieden werden und der Bankkunde kann sich ohne Vorfälligkeitsentschädigung vom Vertrag lösen. Er kann dann eine günstigere Finanzierung zu einem weitaus niedrigeren Zinssatz bei einer anderen Bank suchen. Es lassen sich im Ergebnis horrende Summen einsparen. Die Möglichkeit den Widerrufsjoker zu ziehen, ist dann eröffnet, wenn die Bank fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet hat und die eigentliche Widerrufsfrist von 14 Tagen bereits abgelaufen ist.
80% Fehlerquote - Das ist eine Menge
Untersuchungen von Stiftung Warentest haben ergeben, dass die von Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen zum großen Teil fehlerhaft sind. Dies wird in der Juli-Ausgabe 2014 des Verbrauchermagazins dokumentiert. Dort wird ausgeführt, dass die Verbraucherzentralen von Hamburg, Bremen und Sachsen rund 10.000 Kreditverträge geprüft haben und in ca. 80% der Fälle fehlerhafte Widerrufsbelehrungen vorlagen. In rund 50% der Fälle wurde dies auch von Gerichten bereits anerkannt.
Rechtliche Grundlage
Wenn Banken Verbrauchern den Abschluss eines Darlehensvertrages anbieten, dann sind sie verpflichtet, diese hinreichend über ihr Widerrufsrecht aufzuklären. Der Verbraucher soll sich innerhalb einer Überlegungsfrist von 14 Tagen vom Vertrag wieder lösen können. Diese Frist setzt allerdings nicht ein, bevor der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. Sofern die gebotene Widerrufsbelehrung formale oder inhaltliche Fehler enthält, beginnt die Frist also erst gar nicht und der Verbraucher kann den Darlehensvertrag auch noch nach Jahren widerrufen.
Im Folgenden nur einige namhafte Banken und ihre erstaunlichen Fehlerquoten:
ING-Diba mit 86,82% fehlerhafter Verträge
DSL Bank: 82,99% Fehlerquote
Deutsche Bank: immerhin 66,04% fehlerhafte Belehrungen
Münchner Hypothekenbank: 64,44%
BHW Bausparkasse ist mit 56,76% dabei
Dresdner Bank bringt es auf 88,24%
Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen
Auch wenn Sie bereits vor einiger Zeit vorzeitig aus Ihrer Baufinanzierung ausgestiegen sind, können Sie von einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in einem alten Vertrag profitieren. Wenn Sie nämlich deswegen eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, besteht die Möglichkeit, dass Sie diese zurück erhalten. Es gibt Gerichte, die in solchen Fällen für den Verbraucher entschieden haben. Andere wiederum vertreten die Auffassung, dass nach Vertragsauflösung auch kein Recht mehr auf nachträglichen Widerruf bestehe.
Höchstrichterliche Entscheidungen, die klar deklarieren, ob Sie Ihren Vertrag auch nach Beendigung aufgrund einer fehlerhaften Belehrung widerrufen können, stehen allerdings noch aus. Aber einen Versuch sollte es allemal wert sein, am besten mit der guten Beratung eines Anwalts.
Vielleicht schaut sich jetzt der ein oder andere von Ihnen nochmal genauer seinen (alten) Darlehensvertrag an und entdeckt einen Joker. Ich wünsche Ihnen viel Gück!
Herzliche Grüße
Ihre
Martina Bisdorf
PS: Aktueller Nachtrag zum Bankenwesen, der sich allerdings nicht nach einem Joker anhört: Laut Aussagen des Online-Portals Deutsche Wirtschafts Nachrichten könnte die EZB wegen der Nicht-Berücksichtigung von Staatsanleihen bei ihrem Bilanz-Check Risiken in Höhe von 800 Mrd. Euro übersehen. Rund 64 europäische Großbanken seien betroffen, so eine Studie. Obwohl diese Banken den Bilanz-Check überstehen würden, hätten sie dennoch zu wenig Kapital für den Krisenfall.
|