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Ausgabe vom 17. Juli 2014
- EU-Spitzenposten-Poker
- Einzelveranlagung für Paare
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EU-Spitzenposten-Poker
von Martina Bisdorf
Redaktion BÖRSEN-SPIEGEL Like Follow
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
beim Sondergipfel der EU-Regierungschefs ging es gestern vorrangig um die Besetzung der Spitzenposten in der Kommission, unter anderem um die Nachfolge der EU-Außenbeauftragten Catherine Ashton sowie des Ratsvorsitzenden Hermann van Rompuy. Leider konnte keine Einigung erzielt werden und man ging in der Nacht ergebnislos auseinander, zumindest was dieses Thema anbelangt. Immerhin konnte man sich auf schärfere Sanktionen gegen Russland einigen, die nun auch Unternehmen treffen werden.
Der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp Mißfelder, erklärte dazu heute früh im ARD-Morgenmagazin, dass die Besetzung der Posten nicht so einfach sei, weil viele persönliche Interessen der jeweiligen Staaten und Parteien im Vordergrund stünden. So ist für Catherine Ashtons Nachfolge die aktuelle italienische Außenministerin Federica Mogherini im Gespräch. Angeblich trauen ihr einige Stimmberechtigte aber dieses Amt wegen ihrer mangelnden Erfahrung und ihres Alters (erst 40!) nicht zu.
Gerangel um die Frauenquote
Dabei sollte die EU um jede Frau, die sich um ein Amt bewirbt, dankbar sein. Denn von der Frauenquote von mindestens 40%, die Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker anpeilt, ist man noch meilenweit entfernt. Dazu müssten die EU-Staaten insgesamt elf Frauen nach Brüssel schicken. Nach Medienangaben soll die Entscheidung über die Besetzung der Ämter nun frühestens Ende August getroffen werden.
Da geht es bei den europäischen Regierungschefs also zu wie so oft im wahren Leben: Es wird heftig gestritten und am Ende will jeder das Gefühl haben, sich zumindest ein wenig durchgesetzt zu haben. Nicht streiten sollten sich allerdings Paare, wenn es um die steuerliche Veranlagung geht. Denn wer sich hier auf ein günstiges Modell einigt, kann davon ausgehen, dass jeder einen (finanziellen) Gewinn dabei macht.
Einzelveranlagung für Paare
So will ich Ihnen heute das Modell der Einzelveranlagung für Paare vorstellen, das es seit 2013 gibt und in bestimmten Fällen Vorteile bringt. Für wen das der Fall sein kann, lesen Sie im Folgenden:
Seit dem Veranlagungszeitraum 2013 bietet das Einkommensteuergesetz die Möglichkeit, dass auch Ehepaare für ihre Steuererklärung eine Einzelveranlagung beantragen können. Normalerweise geht man ja davon aus, dass die Zusammenveranlagung von Ehemann und Ehefrau durch den dafür vorgesehenen Splittingtarif immer Steuern spart, aber es gibt auch bei der neu geschaffenen Einzelveranlagung für Ehepaare Steuertipps, wie man Steuern sparen kann.
Ehepaare und Lebenspartner können unter anderem bei einer Einzelveranlagung in diesen Fällen an Steuern sparen:
1. Ehepartner/Lebenspartner, die als Arbeitnehmer, Rentner oder Pensionäre Nebeneinkünfte haben, die geringer als 1.620 Euro im Jahr sind.
2. Das Finanzamt erkennt bei einem Ehepartner oder Lebenspartner weniger Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben an, weil einer der Partner Arbeitnehmer ist und der andere Selbstständiger, Rentner oder Pensionär.
3. Ein Ehepartner oder Lebenspartner hatte für das Jahr der Steuererklärung – in 2014 aktuell für 2013 – einerseits hohe Krankheitskosten, aber andererseits deutlich weniger verdient als der andere Partner.
Durch ein nachfolgendes Beispiel wird ersichtlich, wie es durch eine Einzelveranlagung zu einer Steuerersparnis kommen kann:
Ein Ehepaar ohne Kinder hat ein gemeinsames steuerpflichtiges Einkommen von 80.000 Euro. Der Ehemann verdient 50.000 Euro, die Ehefrau 30.000 Euro im Jahr. Die Ehefrau hat in diesem Steuerjahr Zahnarztkosten von 4.000 Euro. Bei der steuerlichen Zusammenveranlagung im Splittingtarif beträgt die Selbstbeteiligung an diesen Zahnarztkosten, die nicht von der Steuer abgesetzt werden darf, 6% von 80.000 Euro. Das sind 4.800 Euro. Das bedeutet, dass die Zahnarztkosten komplett nicht als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden dürfen.
Wählt das Ehepaar die Einzelveranlagung, beträgt die Selbstbeteiligung der Ehefrau 6% von 30.000 Euro, also 1.800 Euro. Das bedeutet, dass bei der Einzelveranlagung von den Zahnarztkosten 2.200 Euro in der Steuererklärung steuermindernd angegeben werden können.
Von der Wirkung des Ehegattensplittings profizieren vor allem Ehen, bei denen die Partner unterschiedlich hohe Einkommen beziehen. Sind beide Ehepartner berufstätig und erzielen beide ein etwa gleich hohes Einkommen, geht die Wirkung recht schnell verloren.
Ein anderes Beispiel macht dies deutlich:
Ehemann Ehefrau Zusammen
Zu versteuerndes Jahreseinkommen 80.000,00 € 50.000,00 € 130.000,00 €
ABGABEN:
Einkommensteuer 25.361,00 € 12.780,00 € 38.122,00 €
Solidaritätszuschlag 1.394,86 € 702,90 € 2.096,71 €
Kirchensteuer 9% 2.282,49 € 1.150,20 € 3.430,98 €
SUMME 29.038,35 € 14.633,10 € 43.649,69 €
Daraus ergibt sich in der Gegenüberstellung der beiden Veranlagungsformen eine Ersparnis bei der Zusammenveranlagung von 21,75 Euro.
Wenn man jetzt aber noch Krankheitskosten, wie z.B. in dem vorgehenden Fall die Zahnarztkosten von 4.000 bei der Einzelveranlagung als außergewöhnliche Belastungen (zumutbare Eigenbelastung) bei der Ehefrau steuermindernd geltend macht, wird daraus ein Steuervorteil von 463,72 Euro zugunsten der Einzelveranlagung.
Ab der Steuererklärung 2013 kann sich jeder Ehe- oder Lebenspartner für eine Einzelveranlagung entscheiden. Daraus folgend gibt jeder der Partner eine eigene Steuererklärung ab und jeder erhält danach einen eigenen Steuerbescheid, z.B. mit einer Steuergutschrift oder einer Steuernachzahlung.
Diese Steuergutschriften erhält jeder der Ehepartner und Lebenspartner für sich allein und getrennt. Die Steuernachzahlungen muss auch jeder für sich an das Finanzamt bezahlen. Es gibt hiermit auch keine gemeinsame Steuerschuld mehr von Ehefrau und Ehemann, bzw. der Lebenspartner.
Bei welchen Einkommensverhältnissen sich eine Einzelveranlagung lohnt, kann man nicht immer eindeutig festlegen, denn die Grenzen der Einkommensverteilung verschieben sich über die Jahre immer wieder. Verdient ein Partner wesentlich weniger als der andere und hat dieser hohe Krankheitskosten, kann er mit der Einzelveranlagung nicht so viel sparen, da er sowieso nicht viele Steuern auf sein geringes Einkommen bezahlen muss.
Durch dieses geringe Einkommen kommt es aber andererseits bei Zusammenveranlagung mit einem gut verdienenden Ehepartner oder Lebenspartner zu einer hohen Steuerersparnis. Diese Steuerersparnis ist dann wahrscheinlich höher als die geringeren Steuern durch die Anrechnung der Krankheitskosten in der Steuererklärung.
Aus den vorgenannten Gründen ist es deshalb für verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften wichtig, sich Hilfe von einem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder durch ein Computer-Steuerprogramm zu holen. So kann leichter überprüft bzw. berechnet werden, welche Veranlagungsart diejenige ist, die zu weniger Steuern und einer größeren Steuerrückzahlung führt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einige nützliche Hinweise liefern, die Sie dann, je nach Ihrer persönlichen Einkommenssituation, für sich überprüfen können.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag und grüße Sie herzlich.
Ihre
Martina Bisdorf
PS: Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerte bezüglich der Nachfolge von Ratspräsident Herman van Rompuy, dass für diesen Posten die wichtigste Eigenschaft sei, den Rat der 28 Mitgliedsländer zusammenführen zu können. Dabei sei es egal, welcher Partei der Kandidat oder die Kandidatin angehöre. Bisher galt die dänische Ministerpräsidentin Helle Thorning-Schmidt als Favoritin auf den Posten.
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