Börse, Wirtschaft, Lifestyle - Was Anleger & Börsenprofis bewegt
Ausgabe vom 12. Juni 2014
- Lebensversicherungen verlieren an Attraktivität
 |
Lebensversicherungen verlieren an Attraktivität
von Patrycja Jopek
Redaktion BÖRSEN-SPIEGEL Like Follow
|
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
der Abschluss einer Kapitallebensversicherung galt lange Zeit als Inbegriff der Altersvorsorge und Absicherung von Angehörigen. Als Nachfrage-Magnet galten dabei insbesondere die beigefügte Garantieleistung sowie die Überschussbeteiligung. So konnte man über einen vorher festgelegten Zeitraum in die Altersvorsorge einzahlen und am Ende der Ansparphase bzw. bei Erreichen eines vorher definierten Lebensalters wahlweise einen einmaligen Betrag oder eine monatliche Rente erhalten.
Diese Zeiten sind allerdings vorbei. Lag der Garantiezins vor einigen Jahren noch bei 4%, werden es voraussichtlich im Sommer 2014, laut dem Bundesfinanzministerium (BMF) gerade noch 1,25% sein. Man will mit dieser Maßnahme verhindern, dass einzelne Versicherer wegen zu hoher Zinsversprechen zusammenbrechen. Dieses Szenario ist nämlich nicht mehr ausgeschlossen, seit sich die Branche wegen der allgemein niedrigen Zinsen schwer tut, die Ausschüttungen an die Kunden überhaupt noch zu erwirtschaften. Und das ist nicht die einzige Änderung.
Bewertungsreserven werden fairer verteilt
Neben der Leitzinssenkung von 0,25 % auf 0,15% ist eine umfangreiche Entlastung der Versicherungen bei den sogenannten Bewertungsreserven auf festverzinsliche Anlagen wie Staatsanleihen vorgesehen. Diese fließen bisher zur Hälfte an ausscheidende Kunden, obwohl sie nur wegen der Niedrigzinsphase und nur auf dem Papier entstehen. 2012 wurden so 2,9 Mrd. Euro ausgeschüttet. Das benachteiligt die Kunden, deren Lebensversicherungen erst später auslaufen. In Deutschland gibt es derzeit rund 95 Mio. Lebensversicherungen. Davon werden jährlich fast 7 Mio. ausgezahlt.
In einem Lebensversicherungsreformgesetz wird nun geregelt, dass die Erfüllung der langfristigen Garantiezusagen an alle Kunden Vorrang vor der Ausschüttung der Bewertungsreserven hat. Erst wenn diese Zusagen vollständig gedeckt sind, darf das Versicherungsunternehmen die Bewertungsreserven an die Kunden ausschütten.
Nach Angaben aus Regierungskreisen hätte das beispielsweise für 2012 bedeutet, dass an die Kunden statt der 2,9 Mrd. Euro nur 900 Mio. Euro ausgezahlt worden wären. Den einzelnen Kunden, dessen Versicherung derzeit fällig wird, kostet das bis zu 440 Euro. Nach Einführung der Reform sollen damit alle Versicherer an den Bewertungsreserven gerechter beteiligt sein.
Positiver Aspekt bei Risikogewinnen
Außerdem sieht der Gesetzentwurf gleichzeitig vor, dass auch die Ausschüttungen an die Aktionäre begrenzt werden müssen, wenn die Garantiezusagen nicht erfüllt werden können. Darüber hinaus wird die Beteiligung der Kunden an einer anderen Stelle verbessert: Ihre Beteiligung an den sogenannten Risikoüberschüssen steigt von bisher 75% auf künftig nunmehr 90%. Dementsprechend sinkt natürlich der Anteil, der in die Gewinne des Unternehmens geht von 25% auf 10%. Risikoüberschüsse entstehen dann, wenn bei der Lebensdauer der Versicherten Abweichungen zu den verwendeten Sterbetafeln entstehen. 2012 waren das 800 Mio. Euro.
Provisionen offenlegen
Die Regierung will zudem die Provisionen für Vermittler von Lebensversicherungen drücken. Um das zu erreichen, wird der Anteil gesenkt, den die Versicherungsunternehmen auf die Kunden abwälzen dürfen. Zahlen die Versicherer dennoch höhere Provisionen, geht das zu Lasten ihres Gewinns. Außerdem sollen die Provisionen generell offengelegt werden.
Was tun?
Durch den europäischen Binnenmarkt für Versicherungen dürfen auch Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten länderübergreifende Versicherungsverträge abschließen. Vielleicht sollte man einmal überprüfen, welche Rendite sich bei einer Kapitallebensversicherung in der Schweiz oder Liechtenstein ergibt.
Deutschlands größte Versicherer ERGO und Allianz bringen sogar Kapitallebensversicherungen ohne Garantiezins auf den Markt. Dabei versprechen beide, dass sie dadurch langfristig Kosten sparen, die sie nach eigenen Angaben an die Kunden weitergeben wollen. Man sollte sich in dieser Situation fragen, welcher Unterschied denn zwischen einer kapitalbildenden Versicherung ohne Garantiezins und einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung besteht.
Bei der Kapitallebensversicherung verspricht die Versicherungsgesellschaft, dass sie den Versicherten an den Überschüssen, die sich aus der Veranlagung seiner Prämien ergeben, mitverdienen lässt. Wie die Anlage derzeit steht und wie sie sich gerade entwickelt, das erfährt der Versicherte einmal im Jahr. Da bietet eine Fonds-Police mehr Vorteile. Hier wählt der Anleger selbst den geeigneten Fonds aus und kann anhand der Entwicklung des Fondskurses leicht den eigenen Anlageerfolg beobachten und, falls dieser einmal in die falsche Richtung läuft, auch prompt reagieren.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Donnerstag.
Ihre
Patrycja Jopek
|