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Ausgabe vom 08. Mai 2014
- Mit Kreditgebühren ist jetzt Schluss!
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Mit Kreditgebühren
ist jetzt Schluss!
von Patrycja Jopek
Redaktion BÖRSEN-SPIEGEL Like Follow
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
sicher haben Sie bereits von der erfreulichen Nachricht für Kreditnehmer gehört. In den Medien wird es bis zum Abwinken breitgetreten. Nahezu jedem Schuldner wird nun von dem Bundesgerichtshof (BGH) die Möglichkeit eingeräumt, die Bearbeitungsgebühren, die bei Abschluss eines Kredits ab dem Jahr 2011 angefallen sind, zurückzufordern. Und dabei spreche ich zugleich von Beträgen im 4-stelligen Bereich. Eine solche Geldsumme zurück auf das eigene Sparbuch gebucht zu bekommen, schadet der Urlaubskasse sicher nicht.
BGH hat sich durchsetzt
Bereits in der Vergangenheit entschieden Gerichte gegen das Entgelt bei Vertragsabschluss. Einige Banken verzichteten daraufhin auf eine Berechnung. Andere wiederum vertraten weiterhin den Standpunkt, die Gebühren wegen des Beratungsaufwands und der Prüfung der Kreditwürdigkeit, zu verlangen. Nun müssen sich diese Banken mit einer Vielzahl von Rückzahlungsforderungen auseinandersetzten. Der BGH legte die Entscheidung auf der Grundlage fest, dass für die Gegenleistung schließlich Zinsen verrechnet werden.
Nur „fast“ jeder kann profitieren
Nun stellt sich selbstverständlich die Frage, ob auch Sie sich die Gebühren zurückholen können? Im Grunde betrifft das Urteil des BGH alle privaten Ratenkredite – vom Autokredit über einen Kredit für die modische Küche, bis hin zum Darlehen für Immobilien wie Häuser und Wohnungen.
Haben Sie allerdings die Abgabe mit dem Banker auf einen günstigeren Geldbetrag verhandelt, sieht es nicht so gut für Sie aus. Verträge mit ausgehandeltem Honorar sind nicht von dem Urteil betroffen. Im Umkehrschluss bedeutet dass, immer dann, wenn die Bank die Gebühr im Preis- und Leistungsverhältnis festgelegt hat, sollte eine Rückforderung durchführbar sein.
Schwarz auf Weiß hält besser
In diesem Zusammenhang dürfen Sie derzeit Ihr Vermögen mit folgendem Hintergrundwissen etwas vermehren können: Wie Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf bereits zu Anfang der Woche offenlegte: „Wenn Sie auf die Entscheidung des BGH verweisen, sollte das Kreditinstitut die Forderung eigentlich auch erfüllen. Das geschieht am besten schriftlich unter Verweis auf das Datum und die Höhe des Darlehens. Auch den Betrag der Gebühr, sollten Sie benennen.“
Verbraucherschutzorganisationen wie die Stiftung Warentest bieten Betroffenen darüber hinaus Musterbriefe an, um den Prozess der Rückerstattung zu vereinfachen. Auf der Website www.test.de finden Sie exemplarisch Einen zum Downloaden.
Nur keine Eile
Summa Summarum bedeutet das für Sie: Haben Sie ein Kredit im Jahr 2011 oder später abgeschlossen und Ihre Bearbeitungsgebühren wurden von dem Finanzdienstleister festgelegt, sollten Sie den Versuch in der nächsten Zeit wagen und eine Rückzahlung beantragen. Es ist allerdings nicht notwendig jetzt in Hektik zu verfallen. Die Verjährungsfrist zum Anspruch auf Rückforderung wurde noch nicht festgelegt. „Wir rechnen mit einem Urteil dazu noch in diesem Jahr“, sagt der Bankenrechtler Benedikt-Jansen.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Donnerstag.
Ihre
Patrycja Jopek
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