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Ausgabe vom 24. April 2014
- Schützenswertes soll Erhalten bleiben - Und Sie profitieren
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Schützenswertes soll Erhalten bleiben - Und Sie profitieren
von Patrycja Jopek
Redaktion BÖRSEN-SPIEGEL Like Follow
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
gestern hatten wir hier in Fulda wunderschönes sonniges Wetter. Eine gute Möglichkeit den Feierabend mit einem kleinen Spaziergang und einer Kugel Eis ausklingen zu lassen, dachte ich mir. Als wir so durch die Stadt schlenderten, fielen uns wieder einmal die liebevoll restaurierten Fachwerkhäuser aus damaliger Zeit auf. Einige Häuser zeigten Spuren der Renaissance, Klassizismus-Türen gesellten sich zu Biedermeier-Fenster.
Fulda - auch bekannt als Barockstadt - hat Vieles zu bieten! Hier finden sich Sehenswürdigkeiten und Kunstschätze aus einer über 1250-jährigen Geschichte wieder. Heute ist das Zentrum die beste Wohngegend überhaupt. Und der Staat legt großen Wert auf das Fortbestehen der schützenswerten Immobilien. Nun: Genau davon können Sie profitieren.
Investitionen in Denkmale lohnt sich
Nach der Gesetzesänderung zum 01.01.2006 ist die denkmalgeschützte Immobilie die letzte verbliebene Möglichkeit gezahlte Steuern in eigenes Vermögen umzuwandeln. Mit der „Absetzung für Abnutzung“, kurz AfA, fördert der Fiskus den Erhalt der denkmalgeschützte Immobilien. Eigennutzer wie Investoren dürfen die meist erheblichen Sanierungskosten steuerlich absetzen. Wer sein Denkmal selbst bewohnt, kann über 10 Jahre insgesamt 90% dieser Ausgaben bei der Einkommensteuer als Werbungskosten geltend machen, Kapitalanleger sogar 100% - allerdings über 12 Jahre.
Anerkennung als Denkmal
Eine Klassifizierung als Denkmal für eine Immobilie erfolgt durch das Amt für Denkmalschutz. Das Objekt muss die Voraussetzungen eines sogenannten Baudenkmals erfüllen und erhält ab diesem Zeitpunkt die wichtige Zuordnung als erhaltungswürdig. Ein weiteres wichtiges Indiz, gerade in den neuen Bundesländern, ist die Lage in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet. Hier existieren bekanntlich sehr viele Objekte, die um die Jahrhundertwende erbaut wurden und schützenswert sind. Trotzdem erfüllen nicht alle Objekte das Kriterium des Baudenkmals, da evtl. die Lage des Objektes nicht die Voraussetzungen eines behördlich anerkannten Sanierungsgebietes erfüllt. In diesem Falle kann es seitens des Finanzamtes zu einer Ablehnung der Geltendmachung der Sanierungskosten kommen, diese Voraussetzung ist daher unbedingt durch den Bauträger nachzuweisen.
Eine gute Altersvorsorge
Denkmalschutz-Immobilien sind in den meisten Fällen ältere, historisch und / oder architektonisch bedeutsame Objekte, die aufgrund des Herstellungszeitpunkts in den alten Ortskernen zentral platziert sind. Damit sind diese oft auch infrastrukturell extrem gut angebunden. Daneben bieten die Gebäude oft ein besonders schönes Wohnambiente mit viel Flair und somit einen hohen Anreiz für eventuelle Mieter. Da die Nachfrage entsprechend hoch ist, können hier höhere Mieten als bei vergleichbaren, neueren Objekten erzielt werden. Zudem ist die Bausubstanz durch den Erhaltungsaufwand im Wert oftmals viel besser situiert als bei Bauten aus z. B. den 80er oder 90er Jahren, wo oft nur die notwendigsten Ausbesserungsmaßnahmen vollzogen werden.
Neben einem also vergleichsweise hohen Mietzins lassen sich auch eine gute Vermietbarkeit (kein Leerstand) und eine hohe Nutzeffizienz realisieren. Diese Punkte sind besonders für Langfrist-Anleger und Investoren, die eine Kapitalanlageform für die Altersvorsorge suchen, sehr interessant. Durch die überaus sicheren, regelmäßigen Mieteinnahmen kann auf Dauer ein Zusatzeinkommen generiert werden, um den Lebensstand im Alter zu sichern. Die Einnahmen sind zudem weitgehend unabhängig von inflationären oder kapitalmarkttechnischen Einflüssen.
Spekulationsfrist
Für Immobilien gilt eine Spekulationsfrist von 10 Jahren – sofern es sich um den Besitz einer Privatperson handelt. Bei dieser Frist ist zu beachten: Wenn Hausbesitzer vor Ablauf dieser Frist einen Immobilienverkauf tätigen, müssen sie den Gewinn versteuern. Nach Ablauf dieser Frist ist der realisierte Immobiliengewinn absolut steuerfrei. Die Spekulationsfrist wurde zum Schutz der Mieter von einstmals zwei Jahren auf diesen heutigen Wert gesetzlich festgelegt. Dies ist ebenfalls ein weiteres wichtiges Kriterium, das für die Denkmalschutz-Immobilie als Anlageform spricht.
Fazit:
Denkmalschutz-Immobilien stellen also wegen ihrer steueroptimierenden und renditeattraktiven Eigenschaften eine interessante Anlagealternative zu herkömmlichen Kapitalanlagen dar. Bei den aktuell möglichen, äußerst günstigen Finanzierungsmöglichkeiten können so die Voraussetzungen für ei-ne langfristige Einkommensverbesserung bzw. ein sicherheitsorientiertes Altersvorsorgekonzept geschaffen werden. Wichtig sind die Vergleiche möglichst vieler verschiedener Angebote und die Konsultation eines unabhängigen Fachmannes, um die Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Ein wirklich erfolgreiches Vermögensaufbaukonzept für Investoren, die Wert auf möglichst wenig Risiko legen, sollte immer auch mindestens zum Teil aus Immobilien-anlagen bestehen – Denkmalschutz-Immobilien sind hierfür besonders geeignet.
Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen sonnigen Donnerstag.
Ihre
Patrycja Jopek
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