Börse, Wirtschaft, Lifestyle - Was Anleger & Börsenprofis bewegt
Ausgabe vom 03. April 2014
- Neue Gesetze sollen Wohnungsmarkt beflügeln
 |
Neue Gesetze sollen
Wohnungsmarkt beflügeln
von Patrycja Jopek
Redaktion BÖRSEN-SPIEGEL Like Follow
|
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
die soziodemographische Veränderung in der Bundesrepublik führt dazu, dass der Bedarf an Wohnraum noch lange nicht gesättigt ist. Ganz besonders beliebt sind Zweizimmer-Wohnungen in der Größenordnung bis zu 70 Quadratmeter in Ballungsgebieten.
Dieser Trend hat zum einen für private Anleger den Vorteil als Investor aktiv zu werden und Wohnraum zu schaffen. Zum anderen werden aber auch die Kommunen zum Handeln aufgefordert bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten.
Und so plant nun die Bundesregierung die Mieter mit zwei neuen Gesetzesentwürfen zukünftig zu entlasten. Dabei hat Justizminister Heiko Maas (SPD) jetzt seinen Gesetzentwurf zur Einführung der Mietpreisbremse fertiggestellt. Das Bundesjustizministerium hofft, dass das Gesetz 2015 in Kraft treten kann. Darüber hinaus will Heiko Maas das sogenannte „Bestellerprinzip“ in Bezug auf die Maklergebühren einführen.
Was genau ist die Mietpreisbremse
Nach Berechnungen des Justizministeriums werden Mieter mit der Einführung des Gesetzes jährlich 282,8 Mio. Euro sparen. Christoph Hermann von der Stiftung Warentest hält die Regelung für sinnvoll. Denn sie hat einen doppelten Effekt. Zum einen könne der Mietspiegel nicht so schnell in die Höhe schießen, wenn die Vermieter beim Preis einer Neuvermietung an Vorgaben gebunden seien. Zum anderen hätten die Mieter nun eine bessere Verhandlungsbasis: Trete das Gesetz in Kraft, könnten Mieter sich darauf berufen, dass die Miete nur noch um 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfe.
Nur unter den Voraussetzungen
Allerdings gilt diese Mietbremse nicht für Erstvermietungen von Neubauten. Der Grund: Der Bau von Wohnungen soll sich für Investoren lohnen. Außerdem wird der Mietspiegel nicht in allen Städten einheitlich festgelegt, in Bremen gibt es sogar keinen. Wie hoch die Mieten sind und wie stark sie steigen, ist aber ausschlaggebend für die Mietpreisbremse.
Die Bremse darf aber von den Bundesländern nur in den Städten und Gemeinden eingeführt werden, deren Wohnungsmarkt angespannt ist. Nur wer legt das fest? Der Begriff von „angespannt“ ist hier nicht eindeutig definiert. Vielleicht sind es die Orte, wo die Nachfrage größer als das Angebot ist. Also in Städten wie München, Köln, Frankfurt, Freiburg. Hier besteht auch für die CDU noch Klärungsbedarf.
Berechnungsgrundlage Mietspiegel
Durch die Mietpreisbremse werden die Mieten nicht sinken, sie erhöhen sich nur langsamer. Denn die Mietpreisbremse und die Erhöhung der Bestandsmiete orientieren sich am jeweiligen Mietspiegel, also an der Übersicht der ortsüblichen Miete. In die Berechnung des Mietspiegels fließt ein, welche Sprünge die Wiedervermietungen der vergangenen Jahre gemacht haben. Stoppt die Bremse nun zumindest extreme Erhöhungen, steigt der Mietspiegel entsprechend langsamer an. Die Mieten von heute beeinflussen eben auch die Mieten von morgen.
Das Bestellerprinzip
Ein weiterer interessanter Aspekt soll mit dem Gesetz geändert werden und zwar die Zahlungspflicht der Maklerprovisionen. Bisher wurden die Makler vom Vermieter beauftragt, aber der Mieter musste die Kosten dafür übernehmen. Mit dem Gesetzentwurf soll nun das Bestellerprinzip eingeführt werden. Künftig muss also derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat. Das Justizministerium geht davon aus, dass Mieter dadurch erheblich entlastet werden. In einer Überschlagsrechnung kommt es auf einen Betrag von 571 Mio. Euro jährlich.
Eine Umgehung dieser dann geltenden Regelung soll mit einem Bußgeld bestraft werden. Sollte ein Mieter beim Einzug in die Wohnung eine Provision gezahlt haben, ist diese Vereinbarung unwirksam, der Mieter kann die Summe wieder zurückverlangen. Ob man dadurch leichter eine Wohnung findet? Nicht unbedingt, aber die Angebotspalette wird größer, indem die Angebote mit Makler nicht mehr aussortiert werden, um damit Geld zu sparen.
Union kritisiert
In der Unionsfraktion gibt es allerdings Unmut über den Vorstoß von Justizminister Heiko Maas. Sie bemängelt das der Minister den Entwurf ohne vorherige Absprache mit der Unionsfraktion in den zuständigen Rechtsausschuss gegeben hat. Die Union will das Gesetz lieber befristet auf ca. fünf Jahre. Sie sieht eher eine Dämpfung des Mietpreisanstiegs, durch eine Verbesserung der Investitionsbedingungen für private Investoren, für mehr Wohnungen, als sinnvoll an.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Donnerstag.
Ihre
Patrycja Jopek
PS: Im Smart Money Investor informiert Chefredakteur Herr Michel immer wieder über geldwerte Tipps. Bestellen Sie den Smart Money Investor gleich jetzt 30 Tage kostenlos.
|