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Ausgabe vom 13. März 2014
- Steuerliche Behandlung von Leistung und Glück
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Steuerliche Behandlung von
Leistung und Glück
von Patrycja Jopek
Redaktion BÖRSEN-SPIEGEL Like Follow
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
haben Sie gewusst, dass im vergangenen Jahr zwölf Menschen in unserer Region Hessen durch Lottospielen zum Millionär wurden? Einer davon räumte in der Lotterie Eurojackpot sogar 46 Mio. Euro ab, den größten je in Deutschland erzielten Lottogewinn.
Statistiken belegten, dass jeder Hesse im vergangenen Jahr rechnerisch 97,62 Euro für Lotto ausgab, damit lag das Land erneut bundesweit an der Spitze. Und dass, obwohl die Chance beim Lotto 6aus49 zu gewinnen bei 1 zu 140 Millionen liegt. Dennoch versuchen jede Woche über 20 Millionen Menschen in Deutschland ihr Glück beim Glücksspiel. Wenn auch Sie Interesse am Lottospielen haben, möchte ich Ihnen heute eine der wohl am häufigsten gestellten Fragen beantworten: Muss ich einen Lottogewinn eigentlich versteuern?
Glück wird belohnt
Sie können beruhigt sein. Die auf Glück basierenden Gewinne werden nicht der Einkommensteuer unterzogen. Darunter fällt auch der Gewinn bei den Fernsehsendungen „Wer wird Millionär“, „Schlag den Raab“ oder „Das Quiz mit Jörg Pilawa“. Generell interessieren die Wissens-, Sport- und Spielesendungen den Fiskus nicht, da die Kandidaten hier zwar hohe geistige und körperliche Leistung erbringen, aber ohne „Gegenleistung“ für den Veranstalter und schon gar nicht über mehrere Folgen hinweg. Die Kandidaten brauchen immer eine kleine oder größere Portion Glück!
Leistung wird bestraft
Ganz anders sieht es allerdings bei „ Dating-Show“, „Big Brother“, „Dschungelcamp“, „Deutschland sucht den Superstar“ oder „Supertalent“ aus. Hier erbringen die Kandidaten aktive oder passive Leistungen, schon allein durch ihre Teilnahme. In diesen Shows müssen die Kandidaten also punkten durch besonderes Talent, gutes Aussehen, edle Gesinnung, Persönlichkeit, Ausstrahlung. Und genau wegen dieser persönlichen Leistung behält der Sieger letztlich nicht die volle Siegprämie. Leistung bestraft nämlich das Finanzamt und so fordert es auch hier vom Gewinn einen Anteil von bis zu 45% Einkommen- und Reichensteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
In welche Kategorie fällt das Pokern?
Zweifelhaft ist momentan die Besteuerung von Gewinnen aus dem Pokerspiel: Pokern gilt als Glücksspiel, wenngleich es auch auf Geschick ankommt, nämlich auf analytische und psychologische Fähigkeiten. Ein Spieler kann ein Spiel zwar beeinflussen, er gewinnt deshalb aber noch lange nicht. Entscheidend ist das richtige Blatt. Grundsätzlich sind Spiel-, Sport-, Wett- und Lotteriegewinne in Deutschland steuerfrei. Aber der Fiskus interessiert sich für Pokerspieler, wenn diese aus der Leidenschaft einen Beruf gemacht haben. Dann sollen die Pokergewinne steuerpflichtig sein und zu den „Einkünften aus Gewerbebetrieb“ zählen.
Gleiches gelte für Antritts-, Fernseh- und Werbegelder. Im November 2011 erspielte sich der deutsche Student Pius Heinz den Weltmeistertitel im Pokern. Heinz gewann damals das berühmteste und größte Pokerturnier: Das Main Event - und damit 6,3 Mio. Euro. Hat der Fiskus zugegriffen, schmilzt der Reingewinn auf die Hälfte zusammen.
Alles in Allem bedeutet das, dass Leistung mit Steuern bestraft und das Glück belohnt wird. Heißt es nicht: Das Glück ist mit dem Tüchtigen? Nein, hier ist das Pech mit dem Tüchtigen, denn er muss Steuern zahlen.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Donnerstag.
Ihre
Patrycja Jopek
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