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Ausgabe vom 06. März 2014
- Erhöhung der Grunderwerbssteuer – Ja, und!
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Erhöhung der Grunderwerbssteuer –
Ja, und!
von Patrycja Jopek
Redaktion BÖRSEN-SPIEGEL Like Follow
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
am vergangenen Dienstag stellte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) im Landtag das Programm der schwarz-grünen Koalition vor. Er sprach über die geplanten Sparmaßnahmen, hob die Bedeutung der Bildung hervor und versprach weniger Fluglärm. Bezüglich seines Sparprogramms machte er deutlich, dass so die Landesregierung am Ende dieses Jahrzehnts bereits keine Schulden mehr machen werde. Dafür wird unter anderem die Grunderwerbssteuer in Hessen ab dem Jahr 2015 von derzeit 5 auf 6% angehoben.
Volker Bouffier sagte: „Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer ist uns nicht leicht gefallen. Aber sie ist ein notwendiger Schritt und gerade deshalb vertretbar, weil sie die Mehrheit der Bürger nur sehr maßvoll belastet. Auch wird ein Prozentpunkt Grunderwerbsteuer mehr wohl kaum jemanden davon abhalten, ein Haus zu bauen oder eine Eigentumswohnung zu erwerben.“
Unser Experte gibt Antwort
Als ich von dieser Nachricht hörte, fragte ich unseren Steuerexperten Cliff Michel, wie man wohl diese Steuererhöhung umgehen könnte.
Zu Anfang erklärte er mir: Wer ein Haus oder eine Wohnung erwirbt, zahlt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 5,5% Grunderwerbssteuer - Tendenz steigend. Das wären bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro 7.000 bis 13.000 Euro Steuern. Mein Gesichtsausdruck sagte alles – 13.000 Euro ist eine stolze Summe, dachte ich mir. Daraufhin sagte er: „Doch das muss nicht sein“ und erklärte mir die verschiedenen Tricks, die er Ihnen in der nächsten Ausgabe des Smart Money Investor detailliert erläutern möchte.
So können Sie legal die Grunderwerbssteuer sparen
Leider kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht alle Einzelheiten zu diesem Steuerspartipp an die Hand geben, hier nur ein paar kurze Punkte: Bei dem Kauf einer Immobile sollten Sie beispielsweise darauf achten, dass Sie Grundstück und Haus nicht zusammen erwerben, sondern getrennt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, bewegliche Extras und Instandhaltungsrücklagen herauszurechnen. Die Grunderwerbssteuer kann sogar unter bestimmten Voraussetzungen komplett wegfallen. Wie? Das erfahren Sie von Herrn Cliff Michel in der nächsten Smart Money Investor-Ausgabe ausführlich.
Möchten Sie mehr über die aktuellen Steuerspartipps wissen, dann zögern Sie jetzt nicht länger und bestellen Sie noch heute das 3-monatige Schnupperangebot vom Smart Money Investor.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Donnerstag.
Ihre
Patrycja Jopek
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