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Ausgabe vom 20. Februar 2014
- Steuern sparen mit Aus- und Fortbildung
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Steuern sparen mit
Aus- und Fortbildung
von Patrycja Jopek
Redaktion BÖRSEN-SPIEGEL Like Follow
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
in den letzten Wochen habe ich Ihnen bereits mehrere Spartipps mit auf den Weg gegeben. Von der Absetzung diverser Werbungskosten über die Abrechnung von Krankheitskosten bis hin zum Sparen mittels Carsharing. Kürzlich las ich über eine weitere Sparmaßnahme, die ich Ihnen auf keinen Fall vorenthalten möchte: Sie können sich weiterbilden und müssen sich dabei keine Gedanken um die entstehenden Kosten machen.
Weiterbildung wird heutzutage erwartet und gewollt
Zu Anfang möchte ich aber darauf eingehen, weshalb in dieses Thema gewählt habe. Weiterbildung spielt heute eine wichtige Rolle. Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren enorm gewandelt. Der technische Fortschritt, die Globalisierung, das Internet und der demografische Wandel verändern Arbeitsmärkte und Anforderungen. Um für die Arbeitswelt von morgen gewappnet zu sein, muss jeder sein Wissen anpassen und erweitern. Und das bedeutet ein Leben lang zu lernen.
Fast jeder zweite Einwohner in Deutschland im erwerbstätigen Alter hat 2012 an einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen. Einer Umfrage zufolge nannten 40% die Steigerung der fachlichen Kompetenz als Nutzen einer Weiterbildung. Weitere 23% erhöhten ihr Selbstvertrauen. Ein Fünftel fühlte sich sicherer nach absolvierter Weiterbildung bei der Erfüllung der eigenen Aufgaben im Unternehmen.
Wer zahlt dafür?
Wie Sie nun unschwer erkennen können, ist der Besuch von Kursen und/oder Seminaren heutzutage elementar. Während meiner Recherche bemerkte ich allerdings, dass der Großteil der Weiterbildungsmaßnahmen relativ teuer ist. Gut, dass der Staat zur Unterstützung dieser Maßnahmen bereit ist und auch die Möglichkeit bietet, die entstehenden Kosten steuerlich abzusetzen.
Aus Sicht des Finanzamtes
Das Finanzamt unterscheidet dabei allerdings akribisch, ob es sich um eine Aus- oder Fortbildung handelt. Die Entscheidung darüber ist mit einem großen finanziellen Unterschied verbunden. Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium können die Schulabgänger als Sonderausgaben absetzen. Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen nach Abschluss der ersten Ausbildung sind dagegen Fortbildungskosten und daher unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar. Der Abzug der Kosten nur als Sonderausgaben statt als Werbungskosten hat zwei Nachteile: Erstens ist der Abzug auf 6.000 Euro begrenzt, zweitens werden die Ausgben nicht anerkannt, wenn keine oder nur geringe Einkünfte gegenüberstehen.
Komfortabler ist es also, wenn die zuständigen Finanzbeamten den Lerneifer als „Fortbildung“ nach einer abgeschlossenen Erstausbildung oder Erststudium einstufen und es einen Zusammenhang zwischen Bildungsmaßnahme und späteren Einkünften gibt.
So akzeptieren die Finanzämter den Master nach einem Bachelor-Abschluss als Fortbildung und somit die kompletten Kosten. Eine Ausbildung als Rettungssanitäter oder den sechsmonatigen Lehrgang zum Flugbegleiter gilt bereits schon als Erstausbildung. Daher kann es sich aus steuerlicher Sicht lohnen kann, wenn man vor der Aufnahme des Erststudiums eine solche Kurzausbildung absolviert.
Erstausbildung wird nicht akzeptiert - was nun?
Alle anderen, die eine erste Ausbildung oder ein Erststudium absolvieren, können sich noch an einen letzten Strohhalm klammern und ihre Ausgaben in der Steuererklärung als Werbungskosten verrechnen. Sollte das Finanzamt dies nicht akzeptieren, können Steuerzahler unter Verweis auf Verfahren beim Bundesfinanzhof Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen. Wenn die Richter im Sinn des Steuerzahlers urteilen, können diese sich über eine üppige Steuererstattung freuen.
Typische Aus- u. Fortbildungskosten sind zum Beispiel: Studien- u. Seminargebühren, Fachliteratur, Arbeitszimmer (ggf. anteilige Kosten), Fahrtkosten, Kopierkosten, Verpflegungsmehraufwand (in Höhe der für Dienstreisen festgelegten Pauschbeträge) und Übernachtungskosten.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Donnerstag.
Ihre
Patrycja Jopek
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