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Ausgabe vom 30. Januar 2014
- Clever mit Krankheitskosten Steuern sparen
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Clever mit Krankheitskosten Steuern sparen
von Patrycja Jopek
Redaktion BÖRSEN-SPIEGEL Like Follow
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
wussten Sie, dass das deutsche Gesundheitssystem als das beste der Welt gilt? In kaum einem Land stehen so viele Krankenhäuser wie hierzulande. Wir können sogar die Ärzte frei wählen. Die Gesundheit sowie das Gesundheitswesen in Deutschland ist uns lieb und teuer. Allerdings hat das alles auch seinen Preis. 11% der Wirtschaftsleistung fließen in das Gesundheitswesen – auch bei den Ausgaben liegt Deutschland damit in der Spitzengruppe.
Was bedeutet das wiederum für die deutschen Bürger? Die Ausgaben für die Gesundheit steigen immer weiter. Das wird sich auch nicht ändern. Allerdings habe ich für Sie einen hilfreichen Tipp, wie Sie bei den Kosten für Ärzte und Krankenkassen sparen können.
Mit Krankheitskosten Geld sparen
Vor etwa zwei Wochen habe ich Sie an dieser Stelle über Spartipps im Hinblick auf die Steuererklärung informiert. Heute möchte ich dies fortsetzen. Denn neben dem Arbeitszimmer und Arbeitsmittel können Sie auch die Krankheitskosten absetzen.
Sollte ein Krankheitsfall eintreten und die Krankenkasse übernimmt die entstandenen Kosten nicht, dann gibt es durch den § 33 EStG die Möglichkeit, die Ausgaben zumindest steuermindernd geltend zu machen. Damit sind insbesondere solche Kosten gemeint, die bei einer ärztlichen Verordnung entstehen, die aber nicht von der Krankenkasse übernommen werden dürfen, da sie unter die Kategorie Individuelle Gesundheitsleistung (kurz IGeL) fallen.
Sammeln, Sammeln, Sammeln
Der bereits genannte Paragraph hat allerdings eine sogenannten Belastungsgrenze festgelegt. Erst bei Überschreitung der Grenze haben die Ausgaben Einfluss auf die Steuerlast. Die Belastungsgrenze richtet sich nach den steuerpflichtigen Einnahmen, der jeweiligen Steuerklasse sowie der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder und variiert zwischen 1 und 7% des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Im Grunde genommen sollten Sie und alle Familienmitglieder ununterbrochen die Belege von Rezepten und Quittungen sammeln und bei Abgabe der Steuererklärung angeben.
Übersicht der Belastungsgrenze nach § 33 EStG
Die zumutbare Belastung beträgt
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Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte
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bis 15.340 Euro
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über 15.340
bis 51.130 Euro
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über 51.130 Euro
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1. bei Steuerpflichtigen, die keine Kinder haben und bei denen die Einkommenssteuer
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nach der Grundtabelle erhoben wird
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5%
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6%
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7%
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nach der Splittingtabelle erhoben wird
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4%
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5%
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6%
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2. bei Steuerpflichten mit
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einem Kind oder zwei
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2%
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3%
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4%
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drei oder mehr Kinder
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1%
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1%
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2%
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des Gesamtbetrags der Einkünfte.
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Individuelle Gesundheitsleistung
Um Ihnen ein Bild davon zu machen, welche Krankheitskosten beim Fiskus als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können, hier ein paar Beispiele:
Behandlungskosten:
Honorare für Ärzte, Zahnärzte, Kieferorthopäden und Psychotherapeuten, auch wenn Methoden angewandt werden, die nicht von der Krankenkasse anerkannt sind (z.B. alternative Heilformen wie TCM und die Bioresonanztherapie) oder für die Behandlung durch Heilpraktiker. Kosten für Heilbehandlungen wie Massagen, Krankengymnastik und Ergotherapie. Ausgaben für Behandlungskosten, die bei einem Auslandsaufenthalt angefallen sind.
Gesetzliche Eigenanteile:
Alle vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zuzahlungen bei Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung zahlt (z.B. bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmittel).
Arzneimittel:
Verschreibungsfähige und frei verkäufliche Arzneimittel (Bagatellarzneien, Stärkungsmittel), auch die Pille zur Empfängnisverhütung, Medikamente zur Steigerung der Lebensfreude und Mittel zur Suchtbekämpfung.
Fahrtkosten:
Kosten für notwendige Fahrten zur ambulanten und stationären Behandlung sowie zu medizinischen Therapien. Sogar Besuchsfahrten ins Krankenhaus zu dort aufgenommenen Angehörigen können berücksichtigt werden, wenn der Besuch für die Heilung notwendig ist. Bei der Steuerlastberechnung werden grundsätzlich die Kosten für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels angesetzt, Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.
Weitere Beispiele:
Kosten, die bei Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken und Prothesen) entstehen, Ausgaben für Brillen und Kontaktlinsen, Aufwendungen für Hörgeräte und die notwendigen Batterien.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Donnerstag.
Ihre
Patrycja Jopek
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